Abtreibung verbreiten, Wahrheit verbergen
Abgestufte Lebensschutzkonzepte und embryopathische Indikation: Die reproduktive Selbstbestimmungskommission der Bundesregierung bringt klare Aussagen von Organisationen zutage
von Alexandra Maria Linder
Im März 2023 hat die von der Bundesregierung eingesetzte »Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung« ihre Arbeit aufgenommen. Bis März 2024 soll sie ihre Ergebnisse vorlegen. Die Kommission teilt sich in zwei Gruppen auf: Eine beschäftigt sich mit »altruistischer Leihmutterschaft« und Eizellspende, die andere, der neun Wissenschaftlerinnen angehören, soll sich mit der Frage auseinandersetzen, ob und wie man Abtreibung außerhalb des Strafgesetzbuches regeln könne. Die Zusammensetzung der Gruppe erscheint ein wenig unausgewogen, da einige der Berufenen einschlägig »unterwegs sind«: So stammen Daphne Hahn und Maika Böhm aus dem Umfeld von »pro familia«, das sich für Abtreibung als Frauenrecht ausspricht. Maria Wersig steht dem »Deutschen Juristinnenbund« vor, der dies mit ähnlicher Vehemenz vertritt. Liane Wörner hielt Vorträge unter dem Titel: »Urteil als Ehrentitel im Kampf für ein besseres Gesetz« – es ging um das Urteil gegen die Abtreibungsexpertin Kristina Hänel wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibung. Im Oktober erbat die Gruppe Stellungnahmen seitens in diesem Bereich relevanter Organisationen, darunter auch ALfA und Bundesverband Lebensrecht. In den Schriften findet sich viel Interessantes.