»Bitte zum Ausgang«
Von Stefan Rehder – Es ist paradox. Während Staaten sehr viel unternehmen, um Menschen vor einer Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 zu schützen, die in rund 80 Prozent der Fälle symptomfrei verläuft, befinden sich der »ärztlich assistierte Suizid« und die »Tötung auf Verlangen« weltweit auf dem Vormarsch. Ein Lageüberblick.
In Deutschland hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts am 26. Februar das vom Deutschen Bundestag im Herbst 2015 beschlossene »Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung« und den entsprechenden § 217 Strafgesetzbuch für »nichtig« erklärt (vgl. »LebensForum« Nr. 134, 2/2020, S. 24 ff.). Seitdem ist in Deutschland wieder jede Beihilfe zum Suizid straffrei. Mehr noch: Indem die Karlsruher Richter nicht bloß konstatierten, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs 1 i. V. m. Art. 1 Abs.1 GG) als Ausdruck persönlicher Autonomie auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasse, sondern die individuelle Selbstbestimmung über die Fortsetzung oder Beendigung des eigenen Lebens einschließlich der Inanspruchnahme der Hilfe Dritter bei der Selbsttötung zum Kern der Menschenwürde erklärten, erschufen sie damit gewissermaßen eine Art Grundrecht auf Suizid.
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