Bitte reagieren Sie mit Leserbriefen auf die Berichterstattung zur gescheiterten Wahl von Frau Brosius-Gersdorf. Stellen Sie klar, dass hier keine Hetzkampagne stattgefunden hat, sondern dass informierte Bürgerinnen und Bürger lediglich darauf hingewiesen haben, dass sich Frau Brosius-Gersdorf durch ihre Aussagen selbst völlig unmöglich gemacht hat für das Amt eines Richters am Bundesverfassungsgericht. Bitte verwehren Sie sich vor allem gegen die Aussage des Fraktionsvorsitzenden der SPD, ein „rechter Mob“ habe eine Schmutzkampagne gegen die nominierte Richterin losgetreten. Verweisen Sie darauf, dass, wenn die Zitate ihre Ansicht tatsächlich falsch wiedergeben würde, sie das längst hätte öffentlich klar stellen können.
Folgende Originalzitate von ihr können dabei helfen:
„Menschenwürde und Lebensschutz sind rechtlich entkoppelt.“[1]
„Die Annahme, dass Menschenwürde überall gelte, wo menschliches Leben existiert, ist ein biologistisch-naturalistischer Fehlschluss.“ [2]
„Ob dem Embryo und später Fetus der Schutz der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes zukommt, das ist in der Tat in der Verfassungsrechtswissenschaft sehr umstritten. Meines Erachtens gibt es gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.“[3]
Die Menschenwürde des Embryos wird bei einem Schwangerschaftsabbruch regelhaft nicht verletzt, „denn der Embryo wird dadurch regelmäßig nicht zum Objekt staatlichen Handelns herabgewürdigt, was der Maßstab ist.“[4]
„Die Tötung eines Menschen ohne herabwürdigende Begleitumstände, die ihm seine Subjektqualität absprechen, verletzt Art. 1 I GG nicht.“[5]
[1] Anhörung im Rechtsausschuss des deutschen Bundestages am 10.2.2025, https://www.bundestag.de/resource/blob/1050342/a06_133_prot.pdf
[2] Brosius-Gersdorf, “Menschenwürdegarantie und Lebensrecht für das Ungeborene. Reformbedarf beim Schwangerschaftsabbruch“. In: Rechtskonflikte. Festschrift für Horst Dreier zum 70. Geburtstag
Herausgegeben von Frauke Brosius-Gersdorf, Armin Engländer, Andreas Funke, David Kuch, Axel Tschentscher und Fabian Wittreck (2024)
[3] Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags am 10.2.2025.
[4] Ebenda.
[5] Brosius-Gersdorf, „Menschenwürdegarantie und Lebensrecht für das Ungeborene“, 2024
So oder so ähnlich könnte ihr Brief lauten:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Veröffentlichung des folgenden Leserbriefs:
mit großem Interesse habe ich die Berichterstattung zur gescheiterten Wahl von Frau Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin verfolgt. Ich begrüße ausdrücklich, dass zahlreiche CDU-Abgeordnete in dieser entscheidenden Frage ihrem Gewissen gefolgt sind und damit ein klares Bekenntnis zu den Grundwerten unseres Grundgesetzes abgelegt haben.
Gerade in ethisch sensiblen Themen wie dem Lebensrecht und der Menschenwürde ist es wichtig, dass Abgeordnete nicht bloß parteipolitischen Erwägungen folgen, sondern sich an ihren Überzeugungen und am Schutz fundamentaler Rechte orientieren. Die kritische Haltung vieler Unionsabgeordneter gegenüber den von Frau Brosius-Gersdorf vertretenen Positionen – insbesondere zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs – zeigt, dass sie bereit sind, Verantwortung für die Bewahrung zentraler Werte zu übernehmen.
Dass die Wahl letztlich nicht zustande kam, werte ich als Zeichen einer lebendigen Demokratie, in der Gewissensentscheidungen respektiert und Minderheitenpositionen Gehör finden. Dies verdient Anerkennung und stärkt das Vertrauen in die Integrität unseres Parlaments.
[Ihr Name]
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