Wenden Sie sich umgehend – am besten noch heute! – an die Mitglieder des deutschen Bundestags. Sagen Sie Ihnen:
Der Schutz des Lebens ist die Voraussetzung für alle anderen Rechte. Wenn wir diese Grundlage verlieren, riskieren wir den Verlust der Freiheit selbst.
Besonders für Christdemokraten muss gelten:
Das Recht auf Leben darf nicht auf dem Altar politischen Taktierens geopfert werden.
Erinnern Sie daran: Am Bundesverfassungsgericht darf keine Richterin tätig werden, für die der erste Grundsatz unserer Verfassung relativierbar ist. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Wer, wie Brosius-Gersdorf, Menschen einteilt in „hat Würde“ und „hat keine Würde“, ist denkbar ungeeignet für das Amt am obersten Gerichtshof unseres Landes.
Die Emailadressen der Abgeordneten sind in der Regel nach dem Schema Vorname.Name@bundestag.de aufgebaut.
Sie können auf folgende Punkte eingehen:
Frau Brosius-Gersdorf will:
– Menschenwürde für ungeborene Kinder streichen, weil erst ab der Geburt dem Kind Menschenwürde zukommen soll. Das bedeutet Spätabtreibungen bis zur Geburt, freie Embryonenforschung und Embryonenverbrauch usw.
– Das Grundgesetz soll gegendert werden,
– paritätische Besetzung von Wahllisten mit Männern und Frauen (auch für Bundestagswahlkreise?)
– Islamistisches Kopftuch bei Gerichten soll zulässig werden
– Abschaffung des Ehegattensplittings
– Vorfestlegung auf AfD-Parteiverbot
Ihr schreiben könnte in etwa diesen Inhalt haben:
„Mit Ann-Kathrin Kaufhold und Frauke Brosius-Gersdorf hat die SPD zwei Kandidatinnen für das höchste Richteramt in Deutschland vorgeschlagen, die sowohl aus katholischer als auch aus unternehmerischer Perspektive nicht tragbar sind.
Den Berlinern dürfte die Münchner Jura-Professorin Kaufhold keine Unbekannte sein. Sie wurde von den Fraktionen B90/die Grünen und Die Linke in die Berliner Expertenkommission zu Vergesellschaftung entsandt. Die Kommission hatte den Auftrag zu prüfen, ob die Enteignung von Wohnungen gegen das Grundgesetz verstößt. Ann-Kathrin Kaufhold hält eine Enteignung großer Wohnungsbestände nach Artikel 15 Grundgesetz grundsätzlich für verfassungsrechtlich zulässig. Das ist eine Denkweise mit marxistischen Elementen. Die Entsendung einer solchen Juristin an das Bundesverfassungsgericht zu einem Zeitpunkt, da in Deutschland laut Pestel-Institut ca. 550.000 Wohnungen fehlen, setzt ein fatales Signal an die Bauwirtschaft.
Ähnlich kritisch wäre die angestrebte Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf. Die Potsdamer Juristin hat ein hoch problematisches Verständnis von Grundrechten und Menschenwürde. Sie sagte in der Anhörung des Rechtsausschusses am 10. Februar 2025: „Meines Erachtens gibt es gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt“. Dies entspräche faktisch der Abschaffung des §218 bzw. einer erlaubten Abtreibung (Kindestötung) bis zur Geburt. Nach dem Verständnis der Verfassungsväter ist die Menschenwürde dem Menschen eigen, und kann nicht abgesprochen oder zugesprochen werden.
Ebenso fragwürdig ist ihre Einstellung zur Familie, die als Stabilitätsanker der Gesellschaft unter dem besonderen Schutz der Verfassung steht. Brosius-Gersdorf macht sich für eine Abschaffung des Ehegattensplittings, der beitragsfreien Mitversicherung und des Betreuungsgeldes stark – unter dem Vorwand, so könnten mehr Frauen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt werden. Es ist Aufgabe des Staates, durch eine familienfreundliche Politik, die auch die Pflegearbeit zu Hause anerkennt, dafür zu sorgen, dass junge Menschen den Mut haben, sich für die Familiengründung zu entscheiden. Es kann nicht sein, dass die notwendigen Entlastungen für Familien, die höhere Kosten und einen deutlich höheren Arbeitseinsatz haben als kinderlose Paare, ausschließlich den Unternehmern aufgebürdet werden sollen.“
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