Richtigstellungen zu den FAKE NEWS von Jan Böhmermann
Wenn eine als Satire gekennzeichnete Sendung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sich mit dem Thema „Abtreibung“ befasst, ist absehbar, wie das Ergebnis ausfällt. Dass Herr Böhmermanns Team Otterbabys menschlichen Babys vorzieht, bleibt ihm überlassen. Allerdings: Der Verfassungsauftrag der Bundesrepublik schreibt den Schutz auch ungeborener Menschen vor. Daran mitzuwirken ist Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Im sogenannten „Schwangerschaftsabbruch II“-Urteil (BVerfGE 88, 203) hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich festgehalten, dass der Staat verpflichtet ist, „den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben“.
Das Verfassungsgericht hat zudem festgestellt, dass auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk Teil an der Schutzaufgabe gegenüber dem ungeborenen Leben hat. Wörtlich heißt es dort (BVerfGE 88, 203, 261):
„Auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk und die privaten Sender sind im Rahmen ihres Auftrags an der Erhaltung des Schutzbewusstseins für das ungeborene Leben mitzuwirken.“
Somit findet sich diese Verpflichtung auf die Mitwirkung an der Aufrechterhaltung des Schutz- bzw. Werterbewusstseins für das ungeborene Leben explizit in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere im Urteil vom 25. Februar 1993 (BVerfGE 88, 203).
Das Magazin Royal hatte sich in der Ausgabe vom 21.11. vorgenommen, über den Konflikt zwischen Lebensrecht des Embryos und Selbstbestimmungsrecht der Frau, den Herr Böhmermann als „schwierig“ und „hochsensibel“ bezeichnet, zu sprechen. Dem wird der Beitrag an keiner Stelle gerecht: Der Fokus ist explizit auf die Darstellung und satirische Überzeichnung derjenigen, die in dieser Debatte das Lebensrecht des ungeborenen Kindes vertreten. Dass dies aber eine legitime Position ist, verdeutlicht nicht zuletzt dass Zitat von Brosius-Gersdorf, mit dem der Beitrag beginnt: Ausdrücklich räumt sie darin dem Embryo ein Lebensrecht ein.
Satire darf einiges, ungeborenen Kindern jede Würde und jeden Respekt absprechen, so wie in dieser Sendung, überspannt den Bogen aber ebenso wie das Verbreiten von Fake News.
Daher hier einige Richtigstellungen.
Laut Umfrage befürworten angeblich 80 % der Deutschen eine Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs.
Über 83 % der Menschen in Deutschland sagen:„Die Diskussionen zum Thema Schwangerschaftsabbruch sollten sachlich mit
wissenschaftlichen Argumenten und Fakten geführt werden.“ (Civey-Umfrage: Meinungsbild zur reproduktiven Selbstbestimmung und
Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche, Grundlage: repräsentative Bevölkerungsbefragung im März und April 2024 in der
bundesdeutschen Gesamtbevölkerung ab 18 Jahren). Das kann dieser Beitrag nicht von sich behaupten, ist aber auch von einem Satiremagazin wohl zuviel verlangt. Was man aber erwarten kann, ist, dass Quellen für die Studien angegeben werden. Darauf verzichtet Herr Böhmermann – dabei hätte er bei seinem eigenen Sender fündig werden können: Das ZDF hat eine eigene Studie in Auftrag gegeben, um die Haltung der Bevölkerung hierzu zu erfragen. Demnach ist eine Mehrheit der Menschen in Deutschland (54 %) dafür, dass Abtreibungen strafwidrig bleiben. Woher das Magazin Royal seine Zahlen hat, bleibt fraglich.
Dass Frauen im Schwangerschaftskonflikt abtreiben, weil sie von ihren Partnern dazu gezwungen werden, sei ein falsches Zitat aus der Doktorarbeit von Florian Dienerowitz. Dies stünde dort nirgends.
Die von mir angeführte Quelle (Florian Dienerowitz, Doktorarbeit im Fachgebiet Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin der Medizinischen Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg, Die Gründe für den Schwangerschaftskonflikt im Kontext des Diskurses um den Schwangerschaftsabbruch) führt aus: „Druck und Einflussnahme Dritter, insbesondere durch den Kindesvater, ist die wahrscheinlich einflussreichste spezifische Ursache im Schwangerschaftskonflikt.“ (S. 201). Auf S. 178 werden die Zahlen tabellarisch dargestellt. Demnach sind mit 19,4 % die Partner diejenigen, die eine Abtreibung fordern, in weiteren 13,2 % der Fälle ist Streit bzw. eine instabile Beziehung die Ursache. Das sind zusammengerechnet bereits 32,6 %, hinzu kommen weitere 3,5 % der Fälle, in denen keine Beziehung zum Kindsvater besteht, sowie 6,6 % Seitensprünge. Man könnte also mit Fug und Recht von über 42 % partnerinduzierten Abtreibungen sprechen. Ich habe aber lediglich die Zahlen zusammengezogen, in denen der Partner durch sein Verhalten direkt einen Einfluss auf die Entscheidung hatte.
Zudem habe Herr Dienerowitz sich die Zahlen für seine Arbeit bei der Schwangerschaftskonflitkberatung vitaL der ALfA geholt – sie seien also unzuverlässig.
Die Daten von vitaL sind 1668 Konfliktfälle, die in Protokollen aus Beratungsgesprächen beschrieben wurden. Sie sind deswegen besonders zuverlässig, weil die Beraterinnen darin geschult sind, die tatsächlich eigenen Wünsche der Schwangeren herauszuarbeiten und die Gründe für den Abbruchwunsch mit ihr zu besprechen, um ihnen so eine selbstbestimmte, informierte Entscheidung zu ermöglichen. Andere Daten gibt es nicht: Die Gründe werden von den Ärzten nicht erfasst, die staatlichen Beratungsstellen stellen die erforderlichen Scheine auch dann aus, wenn die Schwangere keine Gründe für den Abtreibungswunsch äußert – sie kommen oft mit dem Entschluss zur Abtreibung in die Beratung. Das erschwert die Erfassung der Gründe.
3. Außerdem sei eine einzige Doktorarbeit aus Deutschland nicht „die Studienlage“.
Andere Studien kommen zu ähnlichen Ergebnissen. Die ELSA Studie, durchgeführt von Forschenden, die sich deutlich für eine Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ausgesprochen haben, hält fest: „Die Situation in der Paarbeziehung ist ein sehr bedeutender Faktor bei der Entscheidung über eine ungewollte Schwangerschaft“ (S. 531). Das spiegelt sich in der Beratung wieder: Ebenfalls laut ELSA-Studie halten die Beratungsstellen am häufigsten interne Angebote für Partnerschaftskonflikte bereit (S. 575), 98 % der Befragten hierzu geben an, dass hier Bedarf besteht. Frauen, die abtreiben, erleben laut ELSA Studie ihre Partnerschaft zu über 30 % nicht als positiv (S. 776). Bei 16,1 % der Frauen, die abtreiben, stellt die ELSA – Studie gar Partnergewalt fest (S. 803). Das alles legt den Schluss nahe, dass Druckausübung seitens des Kindsvaters in einem sehr hohen Maße ursächlich für eine Abtreibung ist.
Internationale Studien weisen in die gleiche Richtung. Schwedische Forscher halten fest, dass 57 % der Befragten Männer aktiv auf die Abtreibung hingewirkt haben (Kero et al., The male partner invovled in legal abortion,Human Reproduction 1999 Oct; 14). Eine weitere Studie aus den USA kommt zu dem Ergebnis, dass in über 30 % der Fälle Druck durch den Partner zur Abtreibung führt (Reardon et al., Efefcts of pressure to abort on women’s emotional responses and mental health, Cureus 15(1): e34456. doi:10.7759/cureus.34456).



