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»Schmerz ausknipsen geht immer«

Lebensforum

Statt verklärender Filme über den assistierten Suizid brauchen wir eine Werbekampagne für die Möglichkeiten der Palliativmedizin, meint der Vorstandsvorsitzende der Deutschen PalliativStiftung, Thomas Sitte. Mit dem Palliativ- und Notfallmediziner sprach für »LebensForum« Cornelia Kaminski.

LebensForum: Am 26. Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasse ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses schließe, so die Richter, die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Wie sehr hat Sie dieses Urteil eigentlich überrascht?

Dr. med. Thomas Sitte: Ich war völlig überrascht, dass es so eindeutig ausgefallen ist, weg vom Restschutz des Lebens hin zur absoluten Selbstbestimmung des Menschen. Ich dachte schon, dass es eine problematische Entscheidung werden könnte. Nicht aber, dass es ein so großes Problem werden würde! Ich war wirklich schockiert wegen der Tragweite des Urteils – ethisch gesehen! Und für Ärzte der GAU! Andererseits hat es auch für Klarheit gesorgt. Jetzt wissen wir, hier ist nicht ein Türchen am Adventskalender geöffnet worden. Hier wurden die Scheunentore aufgerissen. Jetzt könnte es mit der Gesellschaft wirklich bergabgehen. Wenn Lebensrechtler und Palliativversorger nichts tun, wird das auch nicht besser werden. Und vielleicht kommt statt eines Ausbaus der Palliativversorgung ja demnächst ein Lehrstuhl für Tötungsmedizin. Das wäre zumindest typisch deutsch.

Was bedeutet es für Sie als Arzt, dass der Zweite Senat die Inanspruchnahme von Suizidhilfe mit seinem Urteil gewissermaßen zu einem Grundrecht erklärt und derart geadelt hat? Welche Konsequenzen hat das für Ihren Berufsstand?

Die Ärzte können für sich eine Regelung schaffen, müssen das aber nicht. Als Arzt muss ich keine Beihilfe zur Selbsttötung leisten, ich kann es aber tun. Diese Beihilfe darf jeder andere genauso leisten, als Arzt, Apotheker oder Nachbar. Beihilfe zum Suizid kann also – als Geschäftsmodell – auch ein Sterbehilfeverein anbieten und für die Beihilfe beim Suizid einen bestimmten Betrag verlangen. In der Schweiz sind das …

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1. Februar 2021
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