• Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • Youtube
Beratungstelefon für Schwangere 0800 36 999 63
  • 0Einkaufswagen
  • Home
    • Grußworte
  • Über Uns
  • Schwanger?
  • Aktuelles
    • Termine
    • Blog
    • Life Talks
    • Pressemitteilungen
    • Hintergrundinfos zum aktuellen Lebensforum
  • LebensForum
  • Schule
  • Themen
    • Abtreibung
    • Nach Abtreibung
    • Vorgeburtliche Diagnostik
    • Embryonale Stammzellen
    • Lebensende
    • Organspende
    • Reproduktionsmedizin
  • Mitmachen
  • Spenden
  • Shop
  • Suche
  • Menü Menü

Vorsätzlicher Gesetzesbruch: Hänel erneut verurteilt

Pressemitteilungen

Auf die Frage der Richterin, ob die Texte, die zu der Anzeige gegen sie wegen unerlaubter Werbung für Abtreibungen geführt hatten, nach wie vor auf ihrer Homepage zu finden seien, antwortete Kristina Hänel mit Ja – und fügte hinzu, sie habe auch nicht vor, die entsprechenden Texte von ihrer Homepage zu nehmen. Dass sie also erneut wegen unerlaubter Werbung für Abtreibung verurteilt werden würde, war ihr nicht nur klar, sondern auch erklärtes Ziel ihrer Handlungsweise. Was sie freuen dürfte: Das Gericht setzte das Strafmaß um mehr als die Hälfte herab.

Aber nicht nur das deutlich mildere Urteil ist bemerkenswert, sondern auch die Ausführungen der weiteren Prozessbeteiligten. Niemand, weder Richterin noch Staatsanwalt und natürlich auch nicht Frau Hänels Rechtsanwalt, war willens, darauf hinzuweisen, dass die Formulierungen in Frau Hänels „Informationen“ eindeutig eben genau das nicht sind, sondern Werbung. Wer behauptet, er sauge „Schwangerschaftsgewebe“ ab, führt sowohl Frauen als auch die Öffentlichkeit bewusst hinters Licht.  Eine sachliche Information darüber, was bei einer Abtreibung wirklich geschieht, wäre ja durchaus wünschenswert.

Dass Frau Hänel gar nicht damit gerechnet hatte, nicht verurteilt zu werden, hatte sie schon vorher bekannt gegeben. Es wäre auch bei der Verfolgung des eigentlichen Ziels nur hinderlich gewesen, da es den Weg zum Bundesverfassungsgericht erschwert hätte – und dort wollen Frau Hänel und ihr Anwalt sowie die Organisation, die sie unterstützt (mit Kersten Artus war sogar die Vorsitzende von Pro Familia Hamburg im Gerichtssaal anwesend) den §219a verhandelt sehen. Der sei weder sinnvoll noch verfassungsgemäß, so Hänels Anwalt Dr. Merkel, sondern einfach aus der Zeit gefallen. Die Aussage, der §219a diene dem Schutz des ungeborenen Lebens, sei Unfug, und zu diesem Zweck sei er auch gar nicht erlassen worden, sondern dazu, dass die moralische Bewertung der Abtreibung nicht erodiere. „50 % der Menschen, die heute leben, waren damals noch gar nicht geboren – soll man da an einer Rechtsvorschrift festhalten, die die Moral von 1974 schützt?“, so Merkel vor Gericht. „Merkel verkennt, dass damals wie heute die Tötung eines anderen Menschen als abscheuliches Verbrechen eingestuft wird. Die Tötung eines unschuldigen Kindes ruft ganz besondere Abscheu hervor“, so die Vorsitzende der ALfA, Cornelia Kaminski, zum Gerichtsurteil. Was sich geändert habe, sei jedoch die Wahrnehmung dessen, was ein Kind ist, und das habe unmittelbar etwas mit der Art und Weise zu tun, wie Rechtsnormen angewandt werden, so Kaminski weiter: „Wenn weder Staatsanwalt noch Richter im Rahmen des Prozesses gegen Frau Hänel in der Lage sind, darauf hinzuweisen, dass bei einer Abtreibung kein Schwangerschaftsgewebe entfernt, sondern ein kleiner Mensch getötet wird, braucht sich niemand zu wundern, wenn die öffentliche Wahrnehmung dessen, was bei einer Abtreibung passiert, sich wandelt. Daraus nun zu folgern, die Moral habe sich geändert und deswegen müsse Werbung für Tötung nun erlaubt werden, ist jedoch fatal.“  

„Wir brauchen keine Werbung für Tötung, sondern für das Leben,“ so Kaminski weiter. „Frauen brauchen Unterstützung und Ermutigung für ihr Ja zum Kind. Schade, dass das auf der Homepage von Frau Hänel so gar nicht vorkommt.“

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob vor oder nach der Geburt, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

13. Dezember 2019
Eintrag teilen
  • Teilen auf Twitter
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf Pinterest
  • Per E-Mail teilen
https://www.alfa-ev.de/wp-content/uploads/2022/09/ALfA-Aktion-Lebensrecht-fuer-Alle-Logo.svg 0 0 Cornelia Kaminski https://www.alfa-ev.de/wp-content/uploads/2022/09/ALfA-Aktion-Lebensrecht-fuer-Alle-Logo.svg Cornelia Kaminski2019-12-13 11:09:022019-12-13 11:09:04Vorsätzlicher Gesetzesbruch: Hänel erneut verurteilt

Kategorien

  • Blog
  • Grußworte
  • Lebensforum
  • Mehr zum Thema "Nach Abtreibung"
  • Pressemitteilungen
  • Schattenkind

Archiv

  • März 2023
  • Februar 2023
  • Januar 2023
  • Dezember 2022
  • November 2022
  • Oktober 2022
  • September 2022
  • August 2022
  • Juli 2022
  • Juni 2022
  • Mai 2022
  • April 2022
  • März 2022
  • Februar 2022
  • Januar 2022
  • Dezember 2021
  • November 2021
  • September 2021
  • August 2021
  • Juli 2021
  • Juni 2021
  • Mai 2021
  • April 2021
  • März 2021
  • Februar 2021
  • Januar 2021
  • Dezember 2020
  • November 2020
  • Oktober 2020
  • September 2020
  • August 2020
  • Juli 2020
  • Mai 2020
  • April 2020
  • März 2020
  • Februar 2020
  • Januar 2020
  • Dezember 2019
  • November 2019
  • Oktober 2019
  • September 2019
  • August 2019

Newsletter-Anmeldung

Die von Ihnen eingegebenen Daten werden gemäß unserer Datenschutzerklärung gespeichert und verarbeitet. Mit dem Absenden der Daten erklären Sie Ihr Einverständnis zu unserer Datenschutzerklärung 

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Machen Sie mit!

  • Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.
    Kitzenmarkt 20
    D-86150 Augsburg

  • E-Mail: info[at]alfa-ev.de

  • Telefon: 0821-512031

Facebook Twitter Instagram Amazon Smile
Jetzt Spenden Jetzt mitmachen

© Copyright 2019 ALfA eV.
  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • Youtube
  • Mitgliederlogin
  • Datenschutz
  • Impressum
  • AGB
Studien fälschen um Trauma nach Abtreibung zu verschleiern?ALfA lehnt Widerspruchsregelung ab – Kaminski: „Es gibt keinen Anspruch...
Nach oben scrollen