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ALfA lehnt Widerspruchsregelung ab – Kaminski: „Es gibt keinen Anspruch auf ein fremdes Organ“

Pressemitteilungen

Im Vorfeld der Entscheidung des Deutschen Bundestags zur Neuregelung der Organspende (Do., 16.1. ab 9.00 Uhr) erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski:

Augsburg. Es gibt keinen Anspruch auf ein fremdes Organ. Daher muss eine Organspende, unabhängig davon, wie der Einzelne zum Hirntod als Entnahmekriterium für lebenswichtige Organe steht, immer eine freiwillige Angelegenheit bleiben. Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. lehnt deshalb die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und anderen vorgelegte Widerspruchsregelung ab. Der Gesetzentwurf (Drucksache 19/11096) läuft auf eine Vergesellschaftung des Körpers hinaus und degradiert den menschlichen Leib zu einem Ersatzteillager. Dass Menschen einer Organentnahme erst ausdrücklich widersprechen müssen, um ihr im Falle eines diagnostizierten Ausfalls sämtlicher Hirnfunktionen auch entkommen zu können, macht aus der Organspende unter der Hand eine Organabgabepflicht.

Der Entwurf der Abgeordneten um Grünen-Chefin Annalena Baerbock (Drucksache 19/11087) hält dagegen erfreulicherweise an der Organspende als einer ungeschuldeten Gabe fest. Man muss das „Nudging“, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden, das mit diesem Gesetzentwurf einhergeht, nicht mögen, andererseits zwingt dieser Gesetzentwurf auch niemanden dazu, eine Entscheidung zu treffen. Aus Sicht der ALfA, die mit mehr als 10.000 Mitgliedern eine der größten Lebensschutzbewegungen in Europa ist, ist dieser Gesetzesentwurf in jedem Fall vorzuziehen.

Der Antrag der AfD (Drucksache 19/11124) zielt auf eine Verbesserung der derzeit geltenden Gesetzlage, insbesondere durch eine umfassendere Aufklärung potentieller Spender sowie eine bessere Betreuung der Angehörigen von Organspendern. Diese richtigen Forderungen dürften jedoch bedauerlicher Weise aufgrund des sonstigen und mitunter hoch problematischen Auftretens der Partei keine Aussicht haben, im Bundestag eine Mehrheit zu finden.

Was in der Debatte grundsätzlich fehlt, ist eine vorurteilsfreie und ergebnisoffene Auseinandersetzung mit der Kritik, die zahlreiche Experten – darunter auch Neurologen, Chirurgen und Anästhesisten (z.B. D. Alan Shewmon, UCLA / Robert D. Truog, Harvard Medical School) – an der Hirntod-Theorie vorbringen. Diese ist als solche zwar nicht grundsätzlich neu, hat aber in den letzten Jahren derart beachtliche Weiterungen erfahren, dass es nicht länger statthaft sein sollte, zu behaupten, ein Patient, bei dem ein Ausfall sämtlicher Hirnfunktionen korrekt diagnostiziert wurde, sei auch in jedem Fall bereits tot. Vielmehr muss davon ausgegangen werden, dass es sich bei ihnen zumindest in vielen Fällen um Sterbende handelt, für die eine Rückkehr in ein bewusstes Leben medizinisch unmöglich geworden ist.

Das mag, wie eine qualifizierte Minderheit des Deutschen Ethikrates in der Stellungnahme des Gremiums (Hirntod und Entscheidung zur Organspende, Berlin 2015 S. 84ff) vermerkt, eine Entnahme lebensnotwendiger Organe nicht in jedem Fall unmöglich machen, sollte allerdings nach Ansicht der ALfA bei der Aufklärung potenzieller Organspender zwingend Berücksichtigung finden. Die unterschiedslose Rede von „postmortaler Organspende“ ist jedenfalls so unseriös wie falsch und verbietet sich daher.

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 10.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

13. Januar 2020
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https://www.alfa-ev.de/wp-content/uploads/2022/09/ALfA-Aktion-Lebensrecht-fuer-Alle-Logo.svg 0 0 Cornelia Kaminski https://www.alfa-ev.de/wp-content/uploads/2022/09/ALfA-Aktion-Lebensrecht-fuer-Alle-Logo.svg Cornelia Kaminski2020-01-13 11:32:142020-01-13 11:35:12ALfA lehnt Widerspruchsregelung ab – Kaminski: „Es gibt keinen Anspruch auf ein fremdes Organ“

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