Warum Bannmeilen rund um Abtreibungseinrichtungen verfassungswidrig sind – und was sie wirklich bewirken sollen
Mit einer Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes möchte die Regierung „Belästigungen“ von Schwangeren auf dem Weg in die Beratungsstelle unterbinden.
Aber: Belästigungen sind längst ebenso verboten wie Bedrohungen und können angezeigt werden. Weder physische noch psychische Gewalt konnten nachgewiesen werden – es gab nicht eine Anzeige, nicht einen Vorfall, der strafrechtlich in irgendeiner Weise relevant gewesen wäre.
Umgekehrt muss der „Marsch für das Leben“, müssen die Gebetswachen von 40DaysForLife jedes Jahr gewalttätige Störaktionen hinnehmen. Die Märsche müssen von mehreren Hundertschaften der Polizei vor den Übergriffen von Abtreibungsbefürwortern geschützt werden. Geschäftsstellen von Lebensrechtsorganisationen werden zu Anschlagszielen, ebenso wie Pfarrgemeinden, die ihnen Räumlichkeiten für Veranstaltungen zur Verfügung stellen, zuletzt Anfang Januar St. Pantaleon in Köln.
Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. unterhält mit ihren Initiativen vitaL (Hotline für Schwangere im Konflikt), Babypaten (finanzielle Unterstützung für Familien), Patin für 9 Monate (Begleiterinnen für Familien, die unter schwierigen Umständen ein Kind bekommen) und nicht zuletzt Schattenkind (Hotline für Menschen nach Abtreibung) ein umfangreiches Hilfsangebot für alle, die von Schwangerschaftskonflikten betroffen sind. Die ALfA tritt entschieden für einen gewaltfreien und respektvollen Umgang mit jedem ein, insbesondere auch mit Abtreibungsbefürwortern und Abtreibungsärzten. Genauso entschieden wehren wir uns aber gegen ein Framing, welches die Repression einfach umzukehren sucht. Während Abtreibungsärzte in Deutschland mit Preisen überhäuft werden, werden ,selbsternannte‘ und ,sogenannte Lebensschützer‘ in weiten Teilen der Medien und der Politik so fortgesetzt wie wahrheitswidrig als ,Rechte‘ und ,Radikale‘ diffamiert, werden die Autos von Journalisten angezündet, die öffentlich daran erinnern, dass auch ungeborene Kinder ein Recht auf Leben besitzen, versucht man, Professoren von Universitäten zu vertreiben, die sich im Ehrenamt für das Recht auf Leben eines jeden Menschen engagieren.
Bislang hat noch kein Gericht in Deutschland festgestellt, dass Ärzte, die vorgeburtliche Kindstötungen durchführen, belästigt oder gar bedroht und abtreibungswillige Schwangere in ihren Persönlichkeitsrechten eingeschränkt würden. Stattdessen haben sie daran erinnert, dass es kein Recht gibt, von gegenteiligen Meinungen verschont zu bleiben und der Lebensschutz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt.
Es ist wichtig und notwendig, jetzt gegen dieses Vorhaben der Bundesregierung zu protestieren – es geht um unsere Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und Religionsfreiheit. Schreiben Sie Ihren Abgeordneten! Protestieren Sie mit uns in Berlin am 5. Juli!