„Die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen muss Bedingung sein, um ein Krankenhaus mit gynäkologischer Station zu betreiben, dies gilt insbesondere für öffentliche Einrichtungen. Die Versorgungssicherheit ist bei der Neuausschreibung des Betriebs von Krankenhäusern zu berücksichtigen, eine Steuerung über das Vergaberecht sollte möglich sein. Träger dürfen die Bereitschaft zur Durchführung von Abbrüchen zum Einstellungskriterium machen.“
Eine solche Regelung stellt ein Berufsverbot für alle Mediziner dar, die keine Abtreibungen durchführen möchten. Es wäre damit der einzige medizinische Eingriff, zu dessen Durchführung Ärzte gezwungen werden. Dies ist angesichts der deutlichen Steigerung der Abtreibungszahlen, die trotz angeblich mangelnder Versorgung möglich waren, eine völlig unzulässige Diskriminierung aller Ärzte dar, die von ihrem Recht auf Religionsfreiheit Gebrauch machen wollen. Dieses Berufsverbot wird die medizinische Versorgungssicherheit aller Menschen in Deutschland ohne Not verschlechtern.
„Der Schwangerschaftsabbruch muss Teil der medizinischen Ausbildung sein. Dies ist bundesweit zu verankern. Das beinhaltet die Behandlung der Methoden, ihrer Vor- und Nachteile, der Durchführung, möglicher Komplikationen sowie Kommunikationstechniken für ein wertneutrales Beratungsgespräch im Medizinstudium.“
Abtreibungen als Teil der grundlegenden medizinischen Ausbildung dienen nicht dazu, die Frauengesundheit zu fördern. Urologen und Psychiater müssen keine Abtreibungen durchführen können. Die Regelung würde aber zu einer Verknappung des Angebots an Ärzten führen, da es diejenigen von der Ausbildung ausschließt, die Abtreibungen nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können und diese daher nicht durchführen wollen. Abtreibungen gehören aus gutem Grund in die Facharztausbildung, weil nicht der Eingriff als solcher, sondern das Komplikationsmanagement beherrscht sein wollen. 53 % mehr Einlieferungen in die Notaufnahme nach chemischer Abtreibung, eine Steigerung um 500 % innerhalb von zehn Jahren – nein, Abtreibungen im heimischen Badezimmer sind keine gute Option. Sie verschlechtern die Gesundheitliche Versorgung der Frauen, und sie führen dazu, dass auch der Rest der Bevölkerung schlechter medizinisch versorgt wird, weil Frauen nach chemischer Abtreibung Personal und Kapazitäten in den Notaufnahmen binden, die dann für andere Patienten nicht mehr zur Verfügung stehen.
„Im Einklang mit der Leitlinie zum Schwangerschaftsabbruch der WHO sollte grundsätzlich weiteren Berufsgruppen wie Hebammen, Ärzt*innen für Allgemeinmedizin und Pflegepersonal das Erlernen und Durchführen von Schwangerschaftsabbrüchen ermöglicht werden.“ „Es muss telemedizinische Möglichkeiten geben.“
Eine der Hauptgründe dafür, dass Abtreibungen legalisiert wurden, war das Bestreben, sie nur noch von ausgebildeten, qualifizierten medizinischen Fachpersonal durchführen zu lassen. Es ist erstaunlich, dass wir hier jetzt eine Rolle rückwärts machen sollen. Der Frauengesundheit dient das nicht.
Schwere Blutungen, eine unvollständige Abtreibung des Fetus, Infektionen nach dem Abort sowie Wechselwirkungen aufgrund von Vorerkrankungen, die ärztlich nicht vorab abgeklärt wurden, führen zu besorgniserregenden Gesundheitszuständen. Im Vergleich zu chirurgischen Abtreibungen haben Frauen innerhalb von 30 Tagen nach dem Eingriff ein um 53 Prozent erhöhtes Risiko, wegen der Abtreibung in der Notaufnahme zu landen. Frauen, die innerhalb eines Jahres ein zweites Mal abtreiben, landen dort gar doppelt so häufig. Die Anzahl der Frauen in Notaufnahmen hat innerhalb von etwas mehr als zehn Jahren um 500 % zugenommen.
Chirurgische Abtreibungen werden unter Narkose durchgeführt und haben wie jeder chirurgische Eingriff ein Komplikationsrisiko, das sich aus der individuellen Anatomie einer jeden Frau ergibt. Möglich sind Verletzungen der Gebärmutterwand, Blutungen, die nicht gestoppt werden können da Gefäße verletzt wurden, unvollständiges Entfernen des Fötus, Infektionen, allergische Reaktionen auf Medikamente.
Gerade „telemedizinische“ Abtreibungen bergen ein extrem hohes Gesundheitsrisiko für die Frauen. Daten hierzu liegen aus der Zeit der Pandemie z.B. in England vor. 7 % der Britischen Frauen wurden demnach schon zu einer Abtreibung gezwungen, fast 700 Frauen mussten 2020 mit dem Rettungsdienst ins Krankenhaus eingeliefert werden nach einer telemedizinischen Abtreibung.
„Neben der Kostenübernahme des Abbruchs durch die Krankenkassen muss ein Anspruch auf Krankentage und entsprechendes Krankengeld bestehen, insbesondere um den Genesungsprozess von Personen in prekären Arbeitsverhältnissen nicht zu gefährden. Nach einem Abbruch sollte neben den ärztlichen Nachsorge- bzw. Kontrollterminen ein Anspruch auf ambulante Nachsorge analog zur Hebammenversorgung sowie der Anspruch auf psychosoziale Unterstützung bestehen.“
Die Finanzierung des Schwangerschaftsabbruchs muss als Gesundheitsversorgungsleistung im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassenleistung finanziert werden.
Bereits jetzt werden nahezu 100 % aller Abtreibungen über die Sozialversicherung bezahlt. Eine Übernahme durch die Krankenkassen ist daher nicht notwendig. Die Kostenerstattung erfolgt bereits.
Die Annahme, dass Genesungsprozess und Krankengeld in Anspruch genommen werden müssen, setzt die Erkenntnis voraus, dass es sich bei Abtreibungen um einen medizinischen Eingriff von nicht unerheblicher Tragweite handelt – was natürlich völlig richtig ist. Abtreibungen sind kein Nasenspray gegen Erkältung. Leider steht aber diese Erkenntnis des gen-ethischen Netzwerks in offensichtlichem Widerspruch zu der Forderung, Abtreibungen sollten bereits in der medizinischen Grundausbildung gelehrt werden oder gar von nicht-medizinischem Personal durchgeführt werden. Wer eine gute medizinische Versorgung von Frauen möchte, der delegiert risikoreiche Eingriffe nicht an Krankenschwestern.