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Bei den meisten Abtreibungen sei davon auszugehen, dass die Entscheidung der betroffenen Schwangeren nicht leichtgefallen sei. Häufig falle die Entscheidung aufgrund komplexer Notlagen, für die keine andere Lösung gesehen werde. Das ist jedoch nicht immer der Fall. Es kommt auch vor, dass eine Mutter ihr ungeborenes Kind gern zur Welt bringen würde, damit aber nicht gegen die Vorstellungen des Kindsvaters ankommt. In den USA steht derzeit ein besonders dramatischer Fall vor Gericht.

von Cornelia Kaminski

Texas gehört zu den Bundesstaaten in den USA, die über eine „Heartbeat“-Gesetzgebung verfügen. Dieses Gesetz schützt ungeborene Kinder, bei denen ein Herzschlag nachweisbar ist, vor ihrer Abtreibung, die damit etwa ab der sechsten Schwangerschaftswoche nicht mehr erlaubt ist. Zahlreiche Abtreibungskliniken in diesem Bundesstaat wurden seither entweder ganz geschlossen oder bieten keine Abtreibungen mehr an. Unter der Biden-Regierung wurde die sogenannte telemedizinische Abtreibung implementiert, die es ermöglicht, sich Abtreibungspillen per Post und ohne persönliche Vorstellung bei einem Arzt zusenden zu lassen. Diese Form der Abtreibungen nimmt zu: Im ersten Halbjahr 2025 wurden bereits 27 Prozent aller Abtreibungen in den USA auf diese Weise durchgeführt. Verschiedene Bundesstaaten (New York, Massachusetts) haben durch „Shield Laws“ dafür gesorgt, dass Abtreibungsanbieter, die die Pillen in Staaten mit strengen Abtreibungsgesetzen senden, nicht strafrechtlich verfolgt werden können.

Im Frühjahr 2025 spielt sich ein Drama in der Stadt Corpus Christi, Texas, ab. Dort stellt eine Lehrerin und Mutter dreier Kinder fest, dass sie von ihrem Nachbarn, einem Marine-Piloten in Ausbildung, mit dem sie eine Beziehung hat, schwanger geworden ist. Von ihrem gewalttätigen Mann lebt sie getrennt, sie hat die Scheidung eingereicht. Die Schwangerschaft ist ungeplant, aber sie freut sich auf ihre Tochter, die sie „Joy“ nennt. Der Kindsvater hingegen lehnt die Schwangerschaft von Anfang an ab und drängt, sie müsse „das Kind loswerden“.

Textnachrichten, die wie Elektroschocks wirken

Schon bevor ein Schwangerschaftstest die Vermutung der Frau bestätigt, macht der Kindsvater deutlich, dass er das Kind nicht will. In einem WhatsApp‑Chat am 31. Januar 2025 fragt er: „Also, um deine Frage zu beantworten, was würdest du tun? (…) Ich würde es loswerden, falls der Test positiv ist.“ Sie reagiert empört: „Mein Gott. Ich dachte, du wärst konservativ. Also bist du einer von denen, die konservativ sind, bis dass es ihrer eigenen Geliebten passiert.“

Am 3. Februar 2025 wiederholt er per Nachricht seinen Wunsch nach einer medikamentösen Abtreibung: „Wenn der Test positiv ist, müssen wir einen Termin in der Klinik vereinbaren und so schnell wie möglich die Abtreibungspillen organisieren.“ Sie antwortet, dass dies nicht einfach möglich sei, verweist auf die vielen geschlossenen Abtreibungskliniken in Texas und stellt klar: „Die Entscheidung triffst du nicht allein.“

Einen Tag später erhöht der Kindsvater den Druck. In einer weiteren Textnachricht schreibt er, eine Abtreibung sei in dieser Situation das Richtige, und fordert: „Sieh zu, dass du es loswirst.“ Sie kontert: „Das ist deine Meinung. Manche würden sagen, du beendest damit ein unschuldiges Leben.“ Sie bittet ihn, seine Wortwahl zu ändern: „Jedes Mal, wenn du sagst, ‚Werde es los‘, ist das wie ein Elektroschock.“

Einen Tag nach dem positiven Schwangerschaftstest, am 5. Februar, kündigt er an, Medikamente zu besorgen: „Ich kann die zwei Medikamente besorgen, die man braucht, um die Schwangerschaft zu beenden. Du solltest sie in zwei Wochen nehmen können.“ Sie reagiert prompt: „Hör sofort auf (…) Kauf gar nichts (…) Mach mal langsam!“ Darauf antwortet er nur mit den Worten: „Das ist eine sichere und zuverlässige Methode, dauert ungefähr 24 bis 48 Stunden. Mit kleineren Unannehmlichkeiten wie Magenschmerzen, Krämpfen, Übelkeit und Blutungen.“

Am 6. Februar, 15:38 Uhr, schreibt er: „Hey! Gute Nachrichten! Ich habe eine amerikanische Website gefunden, auf der ich Plan-C-Pillen bestellen kann. Diese von der Arzneimittelbehörde zugelassenen Pillen sind auf dem Weg hierher.“ Sie tadelt ihn scharf: „Ich bin damit überhaupt nicht einverstanden, dass du so was ohne meine Erlaubnis kaufst. (…) Das ist doch nicht so, als ob man Zahnpasta kauft. Es sind ABTREIBUNBSPILLEN. Das ist so übergriffig!“

„Sag mir, wie diese Schwangerschaft mein Leben verbessern würde?“

Fünf Tage später teilt der Marine-Pilot seiner Partnerin mit, dass die Pillen gerade eingetroffen seien, worauf sie lediglich mit einem Daumen-nach-unten‑Emoji reagiert. Später wird auf seinem Handy die Quittung hierfür gefunden sowie in ihrem Haus eine leere Packung Mifepriston, auf der sein Name steht, sowie ein Gläschen mit Misoprostol-Pillen, in der einige fehlen.

Über Tage versucht der Kindsvater nun, seine Partnerin zum Einnehmen der Pillen zu überreden. Am 18. Februar schreibt er: „Ich möchte, dass du dich jetzt ein wenig in positiver Bestärkung übst. Zu Beginn jeder Stunde sagst du laut: ‚Mir wird es gut gehen und ich werde sicher sein, wenn ich die M&Ms genommen habe.‘“

„Sag mir, wie diese Schwangerschaft mein Leben verbessern würde? (…) Null Pro-Argumente, nur Kontra.“ So seine Botschaft am 19. Februar. Sie antwortet: „Es geht nicht darum, dein Leben zu verbessern! Diese kleine Person hat nichts getan, um dir zu schaden!“

Am 5. März bittet sie ihn, sie zum Ultraschall am 21. März zu begleiten, er knüpft seine Zusage hierfür jedoch an eine Abtreibung: „Ich komme mit, aber nur wenn du einverstanden bist, dass dieses potenzielle Kind unter GAR KEINEN Umständen geboren wird. Wenn der Ultraschall ergibt, dass es irgendwie lebt. Dann muss es abgetrieben werden. Auf jeden Fall. Das ist für alle das Beste.“ Am darauf folgenden Tag schreibt er in einer weiteren Nachricht: „Wenn das Ding jemals geboren wird, dann ist es dazu verdammt, zu versagen, schon bevor es geboren ist.“ Sie hält dagegen: Das Baby sei schön und geliebt und würde umsorgt.

Der Tod wird mittels heißer Schokolade verabreicht

Auch nach dem Ultraschall am 21. März, der seine Haltung nicht ändert, bezeichnet er die Situation als Monstrosität, die er abtreiben möchte. Seine Partnerin versucht wiederholt, ihre eigene positive Sichtweise auf die Schwangerschaft zu vermitteln, und erklärt, Babys seien etwas Wunderbares, ein Segen und ein Geschenk, und sie sei bereit, dafür die Verantwortung zu übernehmen, schließlich habe sie ein liebevolles und sicheres Zuhause für dieses Kind. Er hält dagegen, dieses „Ding“ würde nicht nur ihr Leben zerstören, sondern auch das ihrer drei Kinder, und stellt die Abtreibung als moralisch geboten dar – ein Fortsetzen der Schwangerschaft sei „das Falsche“. Sie antwortet ihm, dass es sich richtig anfühle, das Baby zu lieben, und dass sie wolle, dass es lebt. „Ich will es kuscheln und auf den Armen behalten. Wir haben dieses unglaubliche Geschenk bekommen, und was sich richtig anfühlt, ist, es mit der Liebe der ganzen Welt zu umgeben.“

Das alles führt nur dazu, dass sein Ton aggressiver wird, auf ihre Bitten, keine weiteren Textnachrichten zu senden, weil sie diese als Belästigung empfindet, reagiert er mit noch massiveren Drohungen – so zum Beispiel, im laufenden Scheidungsverfahren gegen sie auszusagen, er beschimpft sie als „verrückt“ und „schlimmste Person.“

Als ihm klar wird, dass sie das Kind nicht abtreiben wird und die Zeit für einen medikamentösen Abbruch knapp wird – in den USA ist die chemische Abtreibung bis zur zehnten Schwangerschaftswoche zulässig –, fasst er laut Klageschrift den Plan, die Abtreibungspillen heimlich in ein Getränk zu mischen. Am 2. April schlägt er per Textnachricht vor, einen gemeinsamen Abend zu verbringen, um das zerrüttete Vertrauen wiederherzustellen, er wolle einen „entspannenden Tee“ zubereiten – anstelle alkoholischer Getränke. Sie willigt ein, in der Hoffnung, das Verhältnis zum Vater ihrer Tochter zu verbessern und eine kleine Grundlage dafür zu schaffen, dass er an der Elternschaft teilnimmt.

Am Abend des 5. April kommt er zu ihr und bereitet für beide heiße Schokolade zu. Während er in ihrer Küche die Getränke zubereitet, geht sie kurz hinaus, um den Hund hereinzulassen; in dieser Zeit mischt er nach Darstellung der Klage die Abtreibungspillen in ihren Becher. Anschließend trinken beide die heiße Schokolade gemeinsam auf dem Sofa und schauen fern – ein vertrautes Ritual aus ihrer bisherigen Beziehung.

Innerhalb von etwa 30 Minuten nach dem Trinken bekommt sie starke Krämpfe und beginnt, massiv zu bluten. Sie bittet ihn um Hilfe; er sagt zu, ihre 77‑jährige, behinderte Mutter abzuholen, die selbst nicht Auto fahren kann, damit diese bei den drei schlafenden Kindern bleibt, während er sie in die Notaufnahme fährt.

Nicht zu retten: Das Kind stirbt im Alter von acht Wochen

Um 00:10 Uhr nachts ruft sie ihre Mutter an, um sie darüber zu informieren, und sendet ihm per Textnachricht die Adresse ihrer Mutter – er macht sich auf den Weg. Bei der Mutter seiner blutenden Partnerin kommt er jedoch nicht an, reagiert fortan weder auf Anrufe noch auf ihre immer verzweifelteren Nachrichten: „Ich blute stark, bitte beeil dich!“ Zuhause ist er nicht. Derweil steht ihre Mutter draußen vor ihrer Haustür und wartet darauf, geholt zu werden.

Als alle Versuche, ihn zu kontaktieren, fehlschlagen, übersendet sie ihrer Mutter 50 US-Dollar per PayPal, damit diese sich ein Uber bestellen kann. Um kurz vor eins nachts trifft die Mutter schließlich bei ihrer Tochter ein. Kurz zuvor hat sich auch der Partner bei ihr gemeldet, mit den Worten: „Ich versuche, deine Mutter zu finden (…) Geht’s dir gut?“

Daraufhin bittet sie ihn eindringlich, so schnell wie möglich zurückzukommen, sie verliere extrem viel Blut und müsse sonst einen Krankenwagen bestellen. Fünf Minuten später kommt seine knappe Antwort: „Tut mir leid, aber ich muss morgen fliegen.“

In ihrem Haus findet die Schwangere die geöffnete Packung Mifepriston. Sein Name steht auf der Packung, eine Tablette fehlt. Ebenso findet sie ein Pillenfläschchen, von dem das Etikett entfernt wurde und das die Mifepriston-Tablette und zwei von ursprünglich zwölf Misoprostol-Tabletten enthält. Abtreibungen mittels chemischer Präparate laufen normalerweise in zwei Schritten: Die Schwangere nimmt zunächst Mifepriston ein, das zum Tod des ungeborenen Kindes führt. 24 bis 48 Stunden später werden vier Tabletten Misoprostol eingenommen, um den Embryo auszustoßen. Der Kindsvater verabreichte seiner Partnerin also kein Mifepriston zur Tötung des Embryos, dafür aber die zweieinhalbfache Dosis Misoprostol.

Als ihr klar wird, dass er sie und das ungeborene Kind mit den Pillen vergiftet hat und sie nun ohne seine Hilfe auskommen muss, sucht sie zu Fuß eine Nachbarin auf, klopft an deren Tür und bittet darum, in die Notaufnahme gebracht zu werden. Die Nachbarin bringt sie ins Corpus Christi Medical Center Bay Area, wo sie um 1:24 Uhr eintrifft. Dort können die Ärzte das Leben des ungeborenen Mädchens Joy nicht mehr retten; das Kind stirbt im Alter von acht Wochen (post menstruationem). Die Medikamente hat sie als Beweis mit in die Notaufnahme genommen und an die Polizei von Corpus Christi übergeben.

Aid Access: Lieferte das Mordwerkzeug

Abgesehen von dem mörderischen Vorgehen des Kindsvaters gilt es, die Organisation, die das Verbrechen erst möglich machte, unter die Lupe zu nehmen: Aid Access. Über deren Website hatte der Kindsvater die Abtreibungspillen auf seinen Namen geordert und an seine Adresse liefern lassen.

Aid Access ist eine österreichische Organisation, die von der niederländischen Ärztin und Abtreibungsaktivistin Rebecca Gomperts gegründet wurde. Rebecca Gomperts ist bei der Ärztekammer Wien registriert, was es ihr ermöglicht, die Abtreibungspillen zu rezeptieren und von Österreich aus den Versand zu organisieren. Eine Ordination führt sie unter der bei der Ärztekammer angegebenen Adresse nicht, was den Verdacht nahelegt, dass es sich hierbei lediglich um eine Briefkastenanschrift handelt.

Bereits 2019 war die US-Arzneimittelbehörde (FDA) auf die Website von Aid Access aufmerksam geworden und hatte sie in einem Warnbrief aufgefordert, es zu unterlassen, weiterhin Medikamente in die USA zu verschiffen, die dort nicht zugelassen sind. Diese Warnung erging bereits 2019, als Gomperts Abtreibungspillen aus Indien in die USA liefern ließ. Rebecca Gomperts ist in der Welt der Abtreibungsaktivisten keine Unbekannte: Ihre Organisation „Women on Waves“ bot auf einem Schiff in internationalen Gewässern Frauen aus Ländern wie Irland, in denen Abtreibungen damals noch verboten waren, vorgeburtliche Kindstötungen an. Später nutzte sie das Internet, um mit „Women on Web“ die Pillen per Post zu versenden.

Die Bestellung ist denkbar einfach: Es reicht, sich auf der Homepage zu melden, einen Online-Fragebogen auszufüllen, 150 US-Dollar zu überweisen (bei Bedürftigkeit auch weniger) – und die Pillen landen per Post im heimischen Briefkasten.

Rebecca Gomperts ist nun im Zusammenhang mit diesem Fall in Texas gleich mehrfach angeklagt. Da sie in Texas keine ärztliche Zulassung hat, hätte sie keine Abtreibungsmedikamente verschreiben dürfen. Sie hat sämtliche Auflagen, die in Texas zur Durchführung einer Abtreibung vorgesehen sind, ignoriert – so etwa die verpflichtende Ultraschalluntersuchung der Schwangeren, die zum Beispiel eine Eileiterschwangerschaft ausschließt und die genaue Schwangerschaftswoche feststellt.

Sie hat zudem eine Abtreibung außerhalb einer hierfür zugelassenen Abtreibungsklinik ermöglicht, was in Texas ebenfalls eine Straftat darstellt. Sie hat das Einverständnis der Schwangeren für die Abtreibung nicht eingeholt und in Kauf genommen, dass diese auch gegen deren erklärten Willen durchgeführt werden könnte. In Texas gilt der Embryo als Mensch. Die Anklage gegen Rebecca Gomperts lautet daher zusätzlich auch auf Mord. Schließlich scheint sie sich nicht gefragt zu haben, ob der Mann, der die Pillen bestellt hat, dies mit dem Einverständnis seiner Partnerin getan hat. Sie hat somit die Möglichkeit des Missbrauchs zumindest in Kauf genommen. Ob unter diesen Umständen die Approbation nicht entzogen werden sollte, wäre nun durch die österreichischen Justizbehörden zu klären.

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