ELSA: Meinung als Methode
Die vom Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegebene und Mitte August veröffentlichte ELSA-Studie genügt wissenschaftlichen Anforderungen nicht
Von Cornelia Kaminski
Im zweiten Jahr der Pandemie, 2021, fand ein Online-Kongress „150 Jahre § 218“ statt. Ausrichter waren u.a. die Hochschule Merseburg, Pro Familia, das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung und Doctors For Choice.
In der Abschlusserklärung heißt es: „Die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs gefährdet … die Gesundheit von ungewollt Schwangeren (…). Sie steht einer angemessenen Gesundheitsversorgung im Wege und verhindert die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Selbstbestimmung gebärfähiger Menschen. Die strafrechtliche Regelung ist eine der Ursachen dafür, dass in vielen Regionen Deutschlands erhebliche Versorgungslücken bestehen. Das Strafrecht erschwert die Professionalisierung der medizinischen Aus- und Weiterbildung zum Schwangerschaftsabbruch und setzt Ärzt*innen unter Druck. … Als Expert*innen und Aktivist*innen (…) können wir nicht länger hinnehmen, dass die Versorgung zum Schwangerschaftsabbruch und die Erfahrung von Menschen, die eine Schwangerschaft abbrechen, von Kriminalisierung und Stigma belastet sind.“
Zu den Erstunterzeichnern der Erklärung gehört eine Forschungseinrichtung der Hochschule Fulda namens „public health Fulda“ sowie das Institut für Angewandte Sexualwissenschaft der Hochschule Merseburg. Beide gehören zu den insgesamt sechs Einrichtungen, die mit der Erstellung der ELSA-Studie betraut wurden.
Dieser Hintergrund ist wichtig, um den nun vorgestellten Abschlussbericht „Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer. Angebote der Beratung und Versorgung“ einordnen zu können.