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ELSA: Meinung als Methode

Abtreibung, Gesellschaft, Lebensforum, Politik

LebensForum 155 (III/2025)

Von Cornelia Kaminski

Im zweiten Jahr der Pandemie, 2021, fand ein Online-Kongress „150 Jahre § 218“ statt. Ausrichter waren u.a. die Hochschule Merseburg, Pro Familia, das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung und Doctors For Choice.

In der Abschlusserklärung heißt es: „Die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs gefährdet … die Gesundheit von ungewollt Schwangeren (…). Sie steht einer angemessenen Gesundheitsversorgung im Wege und verhindert die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Selbstbestimmung gebärfähiger Menschen. Die strafrechtliche Regelung ist eine der Ursachen dafür, dass in vielen Regionen Deutschlands erhebliche Versorgungslücken bestehen. Das Strafrecht erschwert die Professionalisierung der medizinischen Aus- und Weiterbildung zum Schwangerschaftsabbruch und setzt Ärzt*innen unter Druck. … Als Expert*innen und Aktivist*innen (…) können wir nicht länger hinnehmen, dass die Versorgung zum Schwangerschaftsabbruch und die Erfahrung von Menschen, die eine Schwangerschaft abbrechen, von Kriminalisierung und Stigma belastet sind.“

Zu den Erstunterzeichnern der Erklärung gehört eine Forschungseinrichtung der Hochschule Fulda namens „public health Fulda“ sowie das Institut für Angewandte Sexualwissenschaft der Hochschule Merseburg.  Beide gehören zu den insgesamt sechs Einrichtungen, die mit der Erstellung der ELSA-Studie betraut wurden.

Dieser Hintergrund ist wichtig, um den nun vorgestellten Abschlussbericht „Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer. Angebote der Beratung und Versorgung“ einordnen zu können. „Anspruch der ELSA-Studie war es, die Situation und die Erfahrungen ungewollt schwanger gewordener Frauen unter Berücksichtigung der medizinischen und psychosozialen Versorgungsstrukturen aus verschiedenen Perspektiven und mit unterschiedlichen Methoden zu untersuchen, um ein gleichermaßen umfassendes wie auch detailliertes Gesamtbild zu gewinnen“ (vgl. S. 203). Diesen Anspruch einzulösen, erfordert eine offene und objektive Herangehensweise und den Willen, tatsächlich verschiedene Perspektiven einzunehmen. Das entspricht wissenschaftlichen Standards. Es ist üblich, dass Wissenschaftler ihre Positionen bei Fachtagungen vorstellen, nicht aber, dass sie als Autoren und Referenten für eine bestimmte Lobby fungieren. Das scheint bei den Autoren der ELSA-Studie jedoch der Fall zu sein: Sie sind in der Pro-Abtreibungsszene bestens vernetzt, treten bei Veranstaltungen wie denen des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung, FIAPAC, Doctors for Choice oder „FeminismWTF“ als „Aktivistin“ und Referenten auf, beteiligen sich am sogenannten „Safe Abortion Day“ und publizieren im „pro familia magazin“.

Die Schlussfolgerungen der Studie lauten: Es gibt einen Versorgungsengpass bei Abtreibungen. Das liegt an der Stigmatisierung und Kriminalisierung von Frauen und Ärzten. Deswegen muss der Schwangerschaftsabbruch „liberalisiert und entkriminalisiert werden“ (S. 1). Sie halten einer faktischen Überprüfung nicht stand: Verurteilungen im Zusammenhang mit Abtreibungen gibt es seit Jahrzehnten so gut wie gar nicht mehr. Abtreibungsärzte wurden mit zahlreichen Auszeichnungen geehrt. Die Abtreibungszahlen wurden zwischen 2021 und 2024 um über 12 Prozent gesteigert – das ist schlicht nicht möglich, wenn es gleichzeitig einen „Versorgungsengpass“ gibt. Und: Einige der Ergebnisse der Studie selbst stehen im direkten Widerspruch zu diesen Schlussfolgerungen.

Dass Daphne Hahn in ihrer Zusammenfassung dennoch genau diese Aussagen trifft, ist angesichts der Verfasser der Studie und der Zielsetzung, mit der sie angetreten waren, nicht überraschend. Überraschend ist lediglich die Dreistigkeit, mit der unter dem Deckmantel der Wissenschaft und auf Kosten des Steuerzahlers auf fast 1.000 Seiten die Menschen hinter die Fichte geführt werden sollen.

Beispiel „Versorgungsengpass“: Grund für die Annahme desselben ist die Feststellung, dass vier von fünf Frauen auf mindestens eine Barriere, jede dritte Frau sogar auf drei und mehr Barrieren stieße bei dem Versuch, eine Abtreibung durchführen zu lassen (S. 333).

Zu solchen „Barrieren“ zählen die gesetzlich vorgeschriebene Wartezeit zwischen Pflichtberatung und Abtreibung, die Reisezeit zur Abtreibung, Stigmatisierung, Informationsbarrieren, fehlende soziale oder finanzielle Unterstützung (S. 35). Bemerkenswert: Auch die vom Gesetzgeber vorgegebene Wartezeit, die dem verfassungsgemäßen Schutz des ungeborenen Lebens dient, wird zur „Barriere“ erklärt. Ebenfalls bemerkenswert: Nur eine dieser „Barrieren“ (Reisezeit zur Abtreibung) kann überhaupt mit einem Versorgungsengpass in Verbindung gebracht werden. Die Setzung dessen, was zu weit ist, ist willkürlich: Die Autoren nahmen eine Entfernung von mehr als 50 km zum Wohnort an. So gesehen gäbe es einen dramatischen Versorgungsengpass bei Geburten: In ländlichen Gebieten müssen Schwangere mit Strecken deutlich über 50 km rechnen. Bemängelt werden diese Barrieren, weil sie zu einer Verzögerung beim Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen führen. Und die seien nachteilig, da langwierige Prozesse als belastend erlebt würden. Als Beleg hierfür wird eine Studie von Jodie Smith und Sharon Cameron zitiert. In der Welt der Abtreibungslobby ist vor allem Cameron bekannt: Sie war 2016 Präsidentin des Kongresses der FIAPAC, des weltweiten Verbundes von Personen, deren Berufsfelder Abtreibung und Verhütung sind, und gehört zu dessen wissenschaftlichem Beirat. Die zitierte Studie selbst genügt hingegen in keiner Weise wissenschaftlichen Standards: Es nahmen ausschließlich 154 Frauen teil, die sich in einer Edinburgher Klinik für eine Abtreibung vorstellten. Die Studie ist damit weder randomisiert noch generalisierbar, noch hat sie eine ausreichende Teilnehmerzahl. Das Ergebnis – es ist gut für Frauen, die Abtreibung möglichst schnell durchführen zu lassen – ist also wissenschaftlich nicht begründet.

Wie auch. Denn diese Sichtweise verkennt die Ernsthaftigkeit der folgenreichen Entscheidung. Die Schnelligkeit, mit der sie herbeigeführt und umgesetzt wird, kann kein Qualitätsmerkmal sein. Im Gegenteil: Eine sorgfältige Abwägung aller Optionen, das Einholen von Informationen braucht Zeit und ist bei jedem lebensverändernden Eingriff eine Selbstverständlichkeit. Die wissenschaftliche Sachlage zu den negativen Folgen übereilter Entscheidungen widerspricht daher auch den Behauptungen der Studienautoren: Sie lösen nicht nur kurzfristige negative Emotionen (Schuld, Reue, Scham) aus, sondern können auch mittel- bis langfristig das Risiko für psychische Störungen wie Substanzmissbrauch, Depressionen, Borderline und andere psychische Erkrankungen erhöhen. Aber wenn es um vorgeburtliche Kindstötungen geht, kommt ein Konsortium von über 40 Sozial- und Gesundheitswissenschaftlern zu dem Schluss: nur nicht lange fackeln.

Die Schwächen der Methodik der ELSA-Studie zeigen sich auch an anderer Stelle. Nur 14 Prozent der angeschriebenen Frauen mit ungewollter, ausgetragener Schwangerschaft füllten den Fragebogen aus (S. 39). Schon eine Rücklaufquote unter 20 Prozent gilt bei wissenschaftlichen Erhebungen als unbrauchbar, da sie die Aussagekraft und Repräsentativität der Ergebnisse stark einschränkt. Auch die Ergebnisse zur Befragung der Frauen, die sich für eine Abtreibung entschieden, sind nicht repräsentativ, wie die Autoren der Studie selbst zugeben: Die Auswahl erfolgte nicht nach dem Zufallsprinzip, sondern durch gezielte Ansprache in Abtreibungseinrichtungen und bei Beratungsstellen (S. 39).

Ein Teil der Studie befasste sich mit Erfahrungen von Ärzten. Die Autoren nutzten zur Werbung für die Studienteilnahme u. a. Doctors For Choice. Auch hier ist der Rücklauf gering und wenig aussagefähig (22,3 %). Hinzu kommt, dass durch gezielte Suche im Netz der Abtreibungslobby die Repräsentativität weiter eingeschränkt wird. Umso bemerkenswerter sind die Ergebnisse: Fast 90 Prozent der Ärzte machen weniger als eine Abtreibung pro Arbeitstag (S. 701). Eine Überlastung des Systems ist hier nicht erkennbar. Auch die Behauptung, Ärzte würden keine Abtreibungen durchführen, weil sie „Angst vor Kriminalisierung“ oder „Stigmatisierung“ hätten, werden durch die Studie widerlegt: Von den 401 befragten Gynäkologen, die nicht abtreiben, gaben lediglich drei Prozent als Grund Angst vor strafrechtlichen Risiken an und nur 5,5 Prozent fürchteten Belästigungen von Abtreibungsgegnern. Die Mehrheit dieser Mediziner betrachtet Abtreibungen vielmehr als belastend, nicht ihre Aufgabe oder lehnt sie ab (S. 677).

Bei Stigmatisierungen von Frauen, die abgetrieben haben, unterschieden die Autoren zwischen „antizipierter“, „erfahrener“ und „internalisierter“ Stigmatisierung – wobei letztere als „gegen sich selbst gerichtet“ beschrieben wird (S. 236) und wohl als das aufgefasst werden kann, was als „Antwort des Gewissens“ gilt. Rund 30 Prozent der Frauen, die sich bei ungewollter Schwangerschaft für das Kind entscheiden, empfinden bei Feststellen der Schwangerschaft Scham und Schuld, nach Entscheidung für das Kind sind es nur noch 4,7 Prozent. Demgegenüber empfinden nur 16,5 Prozent der Frauen, die abgetrieben haben, keine solchen Gefühle (S. 263). An anderen kann es nicht liegen: Fast 73 Prozent von ihnen können über keine Stigmatisierungserlebnisse berichten – obwohl hierzu auch schon die Frage des Klinikpersonals gehört, ob die Schwangerschaft nicht auch ausgetragen werden könne (S. 266). Überraschend ist, dass fast 60 Prozent der Frauen uneingeschränkt sicher gewesen sein sollen, dass die Abtreibung die richtige Entscheidung war. Dennoch empfinden 83,5 Prozent der abtreibenden Frauen Scham und Schuldgefühle, während dies bei Frauen, die sich für das Kind entschieden, wie beschrieben nur 4,7 Prozent sind.

Die Auswirkungen einer Abtreibung auf das psychische Wohlergehen zu untersuchen, war ebenfalls Forschungsziel der ELSA-Studie – allerdings hapert es auch in diesem Bereich an wissenschaftlicher Genauigkeit. Befragt wurden Frauen, die Mehrfachschwangerschaften hatten, die entweder ausgetragen oder abgebrochen wurden – eine gezielte Untersuchung dazu, wie die Abtreibung verarbeitet wurde, sei daher nicht mit der erforderlichen Trennschärfe möglich gewesen (S. 528). Dennoch behauptet die ELSA-Studie nachzuweisen, dass es „langfristig keinen Einfluss auf das psychische Wohlbefinden gibt, ob eine ungewollte Schwangerschaft ausgetragen oder abgebrochen wird“ (S. 356). Verglichen wurden Frauen, die ihre Schwangerschaft ausgetragen hatten, mit denen, die die diese abgebrochen hatten, wobei ausschließlich Frauen einbezogen waren, die Kinder unter sechs Jahren haben. Als Kriterium galt der körperliche Gesundheitszustand zum Befragungszeitpunkt. Mütter kleiner Kinder sind selbstverständlich mehr psychischen Belastungen ausgesetzt – sie taugen also nicht als Vergleichsgruppe zu Frauen nach Abtreibung. Es wundert also nicht, dass die Ergebnisse der ELSA-Studie einer Vielzahl anderer Studien mit hohem Evidenzgrad widersprechen, die ein signifikant höheres Risiko für Depression, Suchtverhalten und Suizidrisiko nach Schwangerschaftsabbruch belegen – siehe hierzu zum Beispiel die IMABE-Studie „Schwangerschaftsabbruch und psychische Folgen. Eine qualitative Studienanalyse“ (2023).

Aufschlussreich sind auch die Befunde zu körperlichen Beschwerden nach Abtreibungen, die in der öffentlichen Darstellung kaum Erwähnung finden und über die die betroffenen Frauen laut ELSA-Studie möglicherweise auch im Vorfeld unzureichend aufgeklärt werden. Die Analyse des Informationsangebots von Beratungsstellen mit Scheinvergabe und Ärzten, die Abbrüche durchführen, ergab Erschreckendes: Nur 21,1 Prozent der Beratungsstellen informierten ausführlich, fast 60 Prozent gar nicht über medizinische Abläufe. Selbst 25 Prozent der Ärzte verzichteten darauf, auf ihren Webseiten konkret über den Ablauf von Abtreibungen zu informieren (S. 584). Wenn Abtreibungen aber nebenwirkungsarm, sicher und unproblematisch sind: Woher kommt dann die Zurückhaltung bei der Information über Abläufe und Risiken? Der Zugang zu den Abtreibungsmitteln sei zu bürokratisch und schwer, so die Autoren der Studie, die sich dabei auf die WHO berufen – diese habe die Abtreibungsmedikamente als „hochwirksam, sicher und leicht zu handhaben“ eingestuft (S. 152).

Tatsache ist jedoch: Abtreibungsfolgen sind laut ELSA-Studie gravierend. 96,5 Prozent der Frauen berichteten nach medikamentösen Abtreibungen von körperlichen Beschwerden, selbst bei chirurgischen Eingriffen waren es laut ELSA-Studie 90 Prozent Frauen (S. 318). Das macht deutlich: Abtreibungen können keine Gesundheitsleistung sein, weil sie nicht der Wiederherstellung von Gesundheit dienen, sondern dieser schaden. Widersprüchlich ist, dass die Autoren der Studie dennoch fordern, die Kostenübernahme zugunsten einer krankenkassenfinanzierten Bezahlung zu überprüfen (S. 942).

Der fundamentalste Mangel der Studie liegt darin, dass sie die Versorgung mit Hilfsangeboten für Frauen im Schwangerschaftskonflikt ausschließlich auf solche „Hilfen“ hin untersucht, die auf die Tötung des ungeborenen Kindes hinauslaufen. Wer Antworten auf die Fragen sucht, wie effektiv Frauen dabei unterstützt werden, ein „Ja“ zu ihrem Kind zu finden, sucht in der Studie vergeblich.

Was bleibt, ist der Eindruck, dass auf fast 1.000 Seiten Daten analysiert werden, die teils mit unwissenschaftlichen Methoden erhoben wurden, teils zu widersprüchlichen Ergebnissen führen, teils den gezogenen Schlussfolgerungen direkt widersprechen. Angesichts der Verflechtungen der Autoren mit den führenden Abtreibungsbefürwortern im Land – allein Pro Familia wird rund 20-mal zitiert – darf man davon ausgehen, dass hier nicht ergebnisoffen geforscht, sondern vielmehr mit einem klaren Ziel vor Augen Daten erhoben und analysiert wurden: Schaffung einer „wissenschaftlichen“ Grundlage für die Schleifung des § 218. Bleibt zu hoffen, dass niemand darauf hereinfällt.

6. Oktober 2025
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