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Sicherstellung der Versorgung bei Abtreibung – auf dem Rücken der Gesundheitsversorgung der Gesamtbevölkerung

Blog

Auf allen zur Verfügung stehenden Kanälen üben Aktivisten, unterstützt vor allem durch Politiker der Linken und #Grünen, Druck auf die Regierungen aus, den Zugang zu Abtreibungen zu erleichtern. Nun haben Abgeordnete der #Linken eine kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt, in der sie ihre Sorge darüber zum Ausdruck bringen, dass es nicht genug Abtreibungseinrichtungen gibt. Wörtlich heißt es unter anderem in der Anfrage: „Auch gibt es in unregelmäßigen Abständen immer wieder Berichte über Kliniken oder Abteilungsleitungen, die sich mit Verweis auf ihre religiöse Gesinnung weigern, medizinisch nicht notwendige Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen und dies auch ihren angestellten Ärztinnen und Ärzten untersagen.“ (Bundestagsdrucksache 19/16988)

Sehr deutlich wird in einer der folgenden Fragen, wohin die Reise gehen soll:

„Hat die Bundesregierung eine Position zu der Frage, ob das Schwangerschaftskonfliktgesetz ein Spannungsfeld zwischen dem Sicherstellungsauftrag der Länder und dem Weigerungsrecht (§ 12 SchKG), einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen, schafft, da durch die Weigerung von Kliniken Versorgungslücken entstehen können (diese und folgende Antworten bitte begründen)?

a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass das Weigerungsrecht in erster Linie für natürliche Personen gilt?

b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass eine politische Klarstellung notwendig ist, dass das Weigerungsrecht nicht für öffentliche Krankenhäuser und Klinikleitungen gilt?“

Im Klartext: die Linke möchte, dass konfessionsgebundene Krankenhäuser wie beispielsweise diejenigen der Diakonie, der Malteser, der Vinzentinerinnen in Zukunft verpflichtet werden können, Abtreibungen vorzunehmen. Die Antwort der Bundesregierung auf diese Frage ist besorgniserregend: „Zwischen dem Sicherstellungsauftrag der Länder und dem Weigerungsrecht nach § 12 Schwangerschaftskonfliktgesetz kann ein Spannungsfeld auftreten, da durch die Weigerung von Kliniken, straffreie Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, Versorgungslücken entstehen können. Die Frage des Weigerungsrechtes nach § 12 Schwangerschaftskonfliktgesetz ist nicht politischer, sondern rechtlicher Natur. Eine rechtliche Lösung wäre durch gesetzliche Regelungen der Länder denkbar.“

Im Prinzip gibt es solche Regelungen heute schon. Wer eine Zulassung als Perinatalzentrum haben möchte und damit dann auch für die Versorgung von frühgeborenen Kindern zuständig ist, muss sich bereits heute verpflichten, auch Abtreibungen nach medizinischer Indikation durchzuführen. Wie schwer es ist, dem öffentlichen Druck stand zuhalten, wenn man sich weigert, Abtreibungen nach sozialer Indikation durchzuführen, konnte einmal mehr am Beispiel der Klinik in Flensburg beobachtet werden. Krankenhäuser, die sich weigern, Abtreibungen anzubieten, könnten einfach aus dem nächsten Krankenhausplan gestrichen werden – das wäre ein solches Druckmittel, zu dem eine Landesregierung greifen könnte.

Das zeigt aber auch: weder Grünen noch Linken geht es beim Thema Abtreibung um die Menschen und ihre Gesundheit, sondern um Ideologie. Wer Krankenhausschließungen in Kauf nimmt, um das Ziel einer flächendeckenden Versorgung mit Abtreibungseinrichtungen zu erreichen, offenbart, wie furchtbar egal ihm die Menschen wirklich sind.

19. Februar 2020
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https://www.alfa-ev.de/wp-content/uploads/2020/02/INkubator-baby-klein.jpg 512 1024 Cornelia Kaminski https://www.alfa-ev.de/wp-content/uploads/2024/04/ALfA-Aktion-Lebensrecht-fuer-Alle-eV-Logo.svg Cornelia Kaminski2020-02-19 15:47:582020-02-19 15:48:00Sicherstellung der Versorgung bei Abtreibung – auf dem Rücken der Gesundheitsversorgung der Gesamtbevölkerung

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