Corona-Aufarbeitung im Deutschen Bundestag
Welche Varianten sind möglich und welche realistisch?
Brigitta Herrmann
Gehört die „Corona-Aufarbeitung“ zu der Liste der Endlos-Themen, die zwarsämtliche bislang im Bundestag vertretenen Parteien in irgendeiner Form propagieren, aber dennoch nie konkret angehen? Oder kommt es in der neuen Legislaturperiode doch nochzueienr intensiven BEfassung des Deutschen Budnestags mit den Pandemiemaßnahmen, ihren Folgen und den daraus zu ziehenden Lehren? Diese Frage lässt sich nicht leicht bewantworten. Zu vielschichtig sind die mit der Fragestellung verbundenen Implikationen. Sie berühren politische, gesellschaftspolitische, medizinische, rechtliche, wirtschaftliche und wissenschaftliche Dimensionen, jeweils auchverbunden mit ehtischen Belangen.
Deutscher Bundestag als Adressant der Aufarbeitung
Der Ruf nach einer Aufarbeitung adressiert den Bundestag, denn die Geschehnisse betreffen „alle und jeden“. Der Bundestag hat die zentralen Regularien zur Bewältigung der Pandemie mit seiner Gesetzgebung beschlossen. REgierungshandeln in Bund und Ländern fußte darauf. Nachdem die Corona-Pandemie Anfang 2020 unvermittelt über die Menschheit hereinbrach, wurden unter anderem Freiheitseinschränkungen in zentralen Lebensbezügen (z.B. Lockdowns, Testregularien, Schulschließungen, G2- und G3. Regelungen, Reiseienschränkungen, Isolationspflichten), die Pflicht „physischer Eingriffe“ für bestimmte Berufsgruppen (die sog. einrichtungsbezogene Impfpflicht) wie auch enorme wirtschaftliche Belastungen bis him zum zeitweiligen Aussetzen des seit den düsteren Zeiten des Nationalsozialismus insbesondere in Deutschland sohochgeschätzten Demonstrationsrechts beschlossen.