Die Kirchen und der Lebensschutz
Von Andreas W. Franke. Evangelische und katholische Kirche unterhalten zahlreiche Alten- und Pflegeheime sowie Krankenhäuser. Letztere werden mit Abtreibungswünschen und – seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Suizidhilfe – alle Einrichtungstypen auch vermehrt mit Forderungen konfrontiert, den ärztlich assistierten Suizid zu ermöglichen. Grund genug, die diesbezüglichen Lehren der Kirchen und ihre Haltung einmal etwas genauer in den Blick zu nehmen.
Das Fünfte Gebot „Du sollst nicht töten“ ist für die evangelische wie für die katholische Kirche maßgebend in allen Fragen des Lebensschutzes. Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, bekennt im Januar 2021 im ZDF-„heute-journal“: „Ich entnehme dem Fünften Gebot ‚Du sollst nicht töten‘ schon einen klaren Auftrag, sich für den Schutz des Lebens einzusetzen.“ Im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst – ebenfalls im Januar 2021 – äußert Bedford-Strohm: „Man kann aus einem Gebot nicht einfach eine Handlungsanweisung für jede komplexe Situation ableiten. Aber natürlich spielt das Fünfte Gebot eine Rolle dafür, wie wir unser Leben gestalten. (…) Die Unverfügbarkeit menschlichen Lebens liegt für mich in der Gottebenbildlichkeit des Menschen begründet. Deswegen gibt es mit guten Gründen diese innere Hemmung gegen die aktive Beendigung menschlichen Lebens. “ Mit Bezug auf den assistierten Suizid …
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