Unterversorgung durch Mangelversorgung beheben?
Abtreibungslobbyisten machen mobil. Sie wollen nicht nur den § 218 aus dem Strafgesetzbuch verbannen. Offensiv wird jetzt auch die Anwerbung von Hausärzten betrieben. Wie diesen das tödliche Geschäft schmackhaft gemacht werden soll und warum das auch zu Lasten aller übrigen Patienten geht.
Von Maria Witzel
Einer der wichtigsten Bestandteile der Kampagne gegen den § 218 StGB ist die Behauptung, Ärzte, die Abtreibungen durchführen. Von einer eklatanten Notlage ist die Rede. Der Grund hierfür sei, dass der § 218 StGB kriminalisiere und stigmatisiere und somit Ärzte, die Abtreibungen durchführten, stets Sorge haben müssten, etwas Illegales zu tun und sich vor Gericht verantworten zu müssen. Daher schreckten viele davor zurück, Abtreibungen anzubieten. Der § 218 StGB müsse also weg, um den Versorgungsnotstand zu beheben. Da das Bundesamt für Statistik regelmäßig die Abtreibungszahlen veröffentlicht und wir seit Jahren beobachten können, dass diese deutlich steigen, verliert jedoch die Mär vom Versorgungsnotstand
an Glaubwürdigkeit: In aller Regel führt eine Reduzierung des Angebots auch zu einer Reduzierung der Fallzahlen und nicht zu einer Steigerung.
Die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit wird daher auf einen anderen Bereich gelenkt, und zwar auf die Anstrengungen, den vermeintlichen Notstand zu beheben, der in jedem Bericht als Faktum vorausgesetzt wird.