„Da kommt was auf uns zu“
Von Stefan Rehder. Der 124. Deutsche Ärztetag streicht das Verbot der Suizidhilfe aus dem Standesrecht. Der Bundestag ringt um eine gesetzliche
Neuregelung. Und dann sind da noch die Deutschen.
Mit Bedauern und Besorgnis haben Lebensrechtsorganisationen in Deutschland auf die Entscheidung des 124. Deutschen Ärztetags reagiert, das Verbot der Suizidhilfe aus der Musterberufsordnung der Bundesärztekammer (BÄK) zu streichen. Anfang Mai waren rund 90 Prozent der mehr als 200 Delegierten einem entsprechenden Antrag des BÄK Vorstands gefolgt. Bis dahin lautete § 16 der Musterberufsordnung: »Ärztinnen und Ärzte haben Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen. Es ist ihnen verboten, Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.« Künftig fehlt nun dieser letzte Satz.
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