Ineffizient und moralisch unannehmbar
Die Reproduktionsmedizin ist im Aufwind. Nicht nur weltweit, sondern auch in Deutschland. Letzteres muss eigentlich wundern. Denn angeblich gängelt das Embryonenschutzgesetz (ESchG) aus dem Jahr 1990 die deutschen Reproduktionsmediziner und benachteiligt sie in erheblicher Weise gegenüber Anbietern aus dem nahen und fernen Ausland. Seit vielen Jahren fordern deshalb Interessenverbände und Wissenschaftsfunktionäre
in immer kürzer werdenden Abständen die Ablösung des ESchG durch ein „modernes Fortpflanzungsmedizingesetz“.
Rufe, die nicht ungehört verhallen. 2021 haben sich SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in ihrem Koalitionsvertrag zwar nicht explizit auf die Verabschiedung eines solchen Gesetzes verständigt. An ihrem Willen, die bislang geltenden Rahmenbedingungen für die Laborzeugung massiv
zu verändern, lassen sie in dem Vertragswerk jedoch keinen Zweifel aufkommen. Auf Seite 116 heißt es dort: