Bitte schreiben Sie Ihren EU-Abgeordneten an! Bitten Sie auch Ihren Bundestagsabgeordneten, sich einzuschalten!
am 24. Juni wird das Europäische Parlament über den sogenannten Matić-Bericht abstimmen, eine Vorlage des Frauenausschusses.
Dieser Bericht ist eine Neuauflage des Estrela-Berichts, der nur auf Grund der Intervention europäischer Lebensrechtsorganisationen verhindert werden konnte. Zahlreiche Schreiben an die Europaabgeordneten des eigenen Wahlkreises machten damals deutlich: wir wissen, was in Brüssel vor sich geht, und wir möchten wissen, wo Sie stehen. Ihr Abstimmungsverhalten in Bezug auf das Lebensrecht aller Menschen ist für uns wahlentscheidend!
Diesmal wird nicht nur gefordert, dass die Mitgliedsstaaten überall für einen ungehinderten Zugang zu Abtreibungen sorgen. Diesmal ergeht auch die dringende Aufforderung an die Mitgliedsstaaten, dafür zu sorgen, dass Lebensrechtsorganisationen nicht weiter informieren und aufklären dürfen, und dafür zu sorgen, dass in allen Mitgliedsstaaten Sexualerziehung bereits in der Grundschule nach den Vorgaben der WHO verpflichtend wird. Eine staatliche Finanzierung der Abtreibung ebenso wie ein Ende der Möglichkeit für medizinisches Personal, aus Gewissensgründen die Mitwirkung an Abtreibungen zu verweigern, sind ebenfalls Teil des Forderungskatalogs dieses Berichts. Die EVP Fraktion hat an einigen Stellen Änderungsanträge durchsetzen können, am Ergebnis aber nicht viel geändert. Nach wie vor steht mit der Forderung nach Durchsetzung sogenannter „sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechte“, die in aller Regel Abtreibungen mit einschließen, ein lebensrechtsfeindliches Ziel im Bericht.
Ich habe bereits die hessischen Abgeordneten angeschrieben und umgehend Antwort erhalten. Dies zeigt, dass gerade angesichts des bevorstehenden Bundestagswahlkampfs die Politiker auch in Brüssel sensibilisiert sind. Nachdem Grüne, Jusos, Linke und SPD sich allesamt für eine weitgehende Liberalisierung des Abtreibungsrechts in Deutschland einsetzen, ist das Recht auf Leben ein Wahlkampfthema geworden.
Die EU-Abgeordneten, denen das Recht auf Leben und die Gewissensfreiheit der Ärzte ein Anliegen sind, brauchen jetzt dringend unsere Unterstützung! Aus persönlichen Gesprächen mit führenden Vertretern der EVP Fraktion wissen wir: Sie warten auf unsere Briefe, Emails und Anrufe. Ihr Einsatz ist daher jetzt von größter Wichtigkeit!
- auch die hineinverhandelten Kompromisse sind noch sehr besorgniserregend , z.B. Punkt 34 : „fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Abtreibungen zu entkriminalisieren und Hindernisse für legale Abtreibungen zu beseitigen und gegen sie vorzugehen“
- Der Matic -Bericht beruft sich auch auf den CEDAW – Bericht Nr. 35. Dieser fordert ebenfalls eine Abschaffung rechtlicher Hindernisse, Beratungsvorgaben und Wartefristen, und hält fest, dass die „Verweigerung oder Verzögerung von Schwangerschaftsabbrüchen“ eine besondere Form der Gewalt gegenüber Frauen sei, der man entschieden entgegen treten müsse.
- Mit solchen Definitionen sind alle Ärzte betroffen, die auch nur durch Überweisung einer abtreibungswilligen Frau an einen anderen Kollegen die Abtreibung hinauszögern.
- SRHR (sexuelle reproduktive Rechte und Gesundheit) beinhalten als Bestandteil der Europäischen Menschenrechtskonvention das Recht auf einen sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruch
- Damit ist das Recht auf eine Abtreibung Teil dieser Menschenrechtskonvention
- Der Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland nach wie vor illegal, und lediglich unter bestimmten Voraussetzungen straffrei gestellt.
- Der Bericht beruft sich leider nicht nur auf das Kairoer Aktionsprogramm, sondern auch auf die CEDAW Berichte, in denen im Zusammenhang mit Rechten der Frauen stets auch der freie, ungehinderte, legale Zugang zu Abtreibungen gefordert wird – ohne rechtliche Restriktionen. Das ist auch bei den im Matic-Bericht genannten CEDAW Berichten der Fall.
- Der gesamte Punkt U. enthält hochproblematische Formulierungen: „in der Erwägung, dass Abtreibungsgesetze auf innerstaatlichen Rechtsvorschriften beruhen; in der Erwägung, dass es häufig eine Reihe von gesetzlichen, quasi-gesetzlichen und informellen Hindernissen für den Zugang zu Abtreibungen gibt, selbst wenn Abtreibungen nicht verboten sind, einschließlich begrenzter Zeiträume und Gründe für den Zugang zur Abtreibung; medizinisch nicht gerechtfertigter Wartezeiten; eines Mangels an geschultem und gewilltem medizinischem Fachpersonal; der Verweigerung der medizinischen Versorgung aufgrund persönlicher Überzeugungen, voreingenommener Beratung und Beratungspflicht, irreführender Informationen oder des Erfordernisses der Autorisierung durch Dritte, medizinisch unnötiger Tests, Notlagenindikation, Kosten und mangelnder Erstattungsfähigkeit ..
- Hier wird sehr explizit die deutsche Rechtslage kritisiert, die in § 218 und § 219a sowie dem Schwangerschaftskonfliktgesetz einen, wenn auch recht brüchigen, Schutzwall für das ungeborene Kind errichtet. Dieser vorgeburtliche Mensch existiert im gesamten Text des Berichts überhaupt nicht.
- Es wird zwar gefordert, dass Jugendliche ein Recht auf „wissenschaftlich fundierte Informationen“ bezüglich ihrer Reproduktionsfähigkeit hätten, aber genau diese wissenschaftlichen Informationen – beispielsweise zum Status des menschlichen Embryos – werden als unannehmbare „voreingenommene Beratung“ bezeichnet.
- Mit der Formulierung, restriktive Abtreibungsregelungen stellten eine Form geschlechtsspezifischer Gewalt und Diskriminierung dar (Punkt V), wird, so unsere Befürchtung, die Grundlage gelegt für eine Aufhebung des Subsidiaritätsprinzips im Bezug auf Abtreibungen in Europa, denn:
- Die EU und die Mitgliedsländer haben geteilte Zuständigkeit im Bereich Sicherheit und Recht, Mitgliedsländer haben nur dann die Möglichkeit, eigene Gesetze zu erlassen, wenn die EU dies nicht getan hat oder nicht beabsichtigt. Unter Sicherheit und Recht fällt explizit auch der Punkt „Geschlechtsspezifische Gewalt – Maßnahmen zur Unterbindung geschlechtsspezifischer Gewalt in der EU, Finanzierung und Unterstützung von Sensibilisierungskampagnen“.
- Wir befürchten, dass durch eine Definition von restriktiven Abtreibungsregelungen als „geschlechtsspezifische Gewalt“ und Diskriminierung, so wie es durchgängig im Matic-Bericht der Fall ist, die Zuständigkeit hierfür nicht mehr bei den Mitgliedsstaaten, sondern bei der EU liegt.
- Es ist sehr bedauerlich, dass die wichtigen Forderungen nach mehr Rechten, mehr Sicherheit, besserer medizinischer Versorgung von Frauen stets mit einer Ausweitung der Abtreibungsrechte verknüpft werden.
- Die Gesellschaft eines Landes muss das Recht haben, über die Art, wie ihre Wertvorstellungen in Gesetze geformt werden, selbst diskutieren und entscheiden zu können – dafür gibt es nationale Parlamente.
- Dies trifft insbesondere das Recht, aus Gewissensgründen nicht an Abtreibungen mitwirken zu wollen.
- Eine Aushebelung dieses Rechts durch ein EU-Diktat in so elementaren Fragen führt zu noch mehr EU- und Politikverdrossenheit und treibt Wähler möglicherweise hin zu den Parteien, die diese Verdrossenheit offen artikulieren.
- Die Argumentation des Berichts, nach der von Lebensrechtsorganisationen eine Gefahr für das Recht auf Leben ausgehe, da diese „Falschinformationen“ verbreiteten und „nationalistische Ziele“ verfolgten, ist diffamierend und diskriminierend.
- Der EugH hat in einer Entscheidung (C-34/10) festgestellt, dass jede menschliche Eizelle vom Stadium ihrer Befruchtung an ein menschlicher Embryo sei, der geschützt werden müsse – genau diese Position vertreten die Lebensrechtsorganisationen und setzen sich für diesen Schutz ein.
- Der Bericht legt damit Hand an das Recht auf Meinungsfreiheit, das Recht auf Gewissensfreiheit, das Recht auf freie Religionsausübung, und vor allem das Recht auf Leben aller Menschen.
Eine deutsche Fassung des Berichts finden Sie hier. Eine Liste mit den Adressen aller Europaagbeordneten ist hier zu finden: Liste Europaparlament[2] Gerne können Sie informationshalber auch uns Ihr Schreiben schicken.
Der Podcast der ALfA vom 28. Mai ( https://anchor.fm/alfa-ev) befasst sich ebenfalls mit diesem Bericht und liefert Ihnen Hintergrundinformationen und weitere Argumente.
Bitte leiten Sie diesen Aufruf auch weiter an Personen/Kreise, die dieses Anliegen unterstützen. Gemeinsam sind wir stark – für ein freies, geeintes und vielfältiges Europa, in dem auch christliche Positionen ihren Platz haben!
Herzlichen Dank und herzliche Grüße,
Ihre
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende
Aktion Lebensrecht für Alle e.V.
Ottmarsgässchen 8
86152 Augsburg
Tel. 0821 512031
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