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Ist Lebensrecht „rechts“?

Blog, Gesellschaft, Politik

Ein österreichischer Rechtsextremismus-Bericht, veröffentlicht am 22. Januar 2026,  zieht undifferenziert gegen verschiedene Formen vermeintlichen religiösen Fundamentalismusses zu Felde. Gemeint sind ausdrücklich auch die Menschen, die für das Recht auf Leben vom ersten Augenblick bis zum letzten Atemzug auf die Straße gehen, die gegen vorgeburtliche Kindstötungen und Euthanasie in jeder Form ihre Stimme erheben.

Immer wieder wird versucht, auch die ALfA politisch einzuordnen. Aber: Nicht nur laut Satzung sind wir überparteilich. Das Recht auf Leben ist in unserer deutschen Verfassung verankert und muss daher von allen demokratischen Parteien verteidigt werden. Nur radikale politische Kräfte lehnen es ab, sich dafür einzusetzen, allen Menschen gleichermaßen Würde und Menschenrechte zuzugestehen. Mit unseren Informationen und Gesprächsangeboten wenden wir uns daher an alle, die politische Verantwortung in diesem Land tragen und erinnern sie daran, dass das Grundrecht auf Leben nicht verhandelbar ist.

Diese Mahnung ist für manche unbequem. Statt Argumente zu benennen, wird die Lebensrechtsbewegung diffamiert – auch als „rechtsradikal“.  Als Belege dienen häufig Bilder einzelner, als rechtsradikal bezeichneter Politiker, die an einem der Märsche für das Leben teilnehmen, oder einzelner Personen, die auf Grund eines konservativen Outfits oder durch Gesten als rechtsradikal eingestuft werden. Die ALfA ist davon zwar nur mittelbar betroffen, weil auch wir zur Teilnahme am „Marsch für das Leben“ aufrufen und dort mit Info-Ständen vertreten sind, aber wir möchten dennoch auf diesen Vorwurf eingehen. Die Wahrheit ist: Die überwiegende Mehrheit der Menschen in diesem Land hält am staatlichen Schutzkonzept für das ungeborene Leben fest. Auch Wähler links der politischen Mitte.

Legt man den landläufigen (wissenschaftlich unkorrekten) Gebrauch des Begriffs „rechtsradikal“ zugrunde, ist rechtsradikal, wer unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung feindlich gegenübersteht, eine andere politische Ordnung anstrebt und auch vor Gewalt nicht zurückschreckt, um diese Ziele zu erreichen. Solche „Rechtsradikale“ zeichnen sich – ebenso wie „Linksradikale“, für die im Prinzip dasselbe gilt (nur die angestrebte Ordnung sieht anders aus) – zudem durch Intoleranz und Fanatismus aus.

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. strebt nicht nach einer anderen politischen Ordnung. Sie bekennt sich vielmehr zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Verfassung. Auf dem Boden des Grundgesetzes tritt sie für das Recht eines jeden Menschen auf Leben ein, einschließlich für das jener, die dieses Recht beschneiden oder gar abschaffen wollen. Intoleranz, Gewalt und Fanatismus – gleich welcher Art – sind mit dieser Haltung unvereinbar. Für die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. besitzt jeder Mensch gleich viel Würde, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, politischer Überzeugung oder sexueller Orientierung.

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. ist überparteilich und überkonfessionell. Sie lässt sich politisch weder rechts noch links verorten. Ihr Einsatz für das Recht auf Leben aller Menschen äußert sich notwendigerweise auch immer wieder politisch, nämlich genau dann, wenn Politiker in verantwortlichen Positionen das Recht auf Leben und den staatlichen Schutzauftrag ignorieren, zu dem das Grundgesetz sie verpflichtet.

Wir nehmen zur Kenntnis, dass unsere mahnende Stimme von jenen, die das Recht auf Leben eines jeden Menschen bestreiten, nicht gerne gehört wird. Wir sind der Meinung, dass in einem freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat auch diese Position geäußert werden können muss, auch wenn das nur kann, wessen Recht auf Leben zuvor respektiert wurde.

In den Wissenschaften herrscht längst Konsens darüber, dass sich der Mensch nicht zum Menschen, sondern als Mensch entwickelt. Das gilt in der Regel sogar für jene, die ein abgestuftes Schutzkonzept vertreten und die Schutzwürdigkeit des Lebens ungeborener Menschen an das Vorhandensein bestimmter Fähigkeiten meinen binden zu können. Wir sind hier anderer Meinung: Aus unserer Sicht folgt aus den naturwissenschaftlichen Fakten, dass ungeborene Menschen dieselbe Würde und dasselbe Recht auf Leben besitzen wie bereits geborene Menschen. Nichts anderes sagt auch unser Grundgesetz. Wer das verteidigt, mag für viele unbequem sein. Das macht ihn aber nicht zu einem Rechtradikalen.

28. Januar 2026
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https://www.alfa-ev.de/wp-content/uploads/2024/12/Folie2.jpg 720 960 Cornelia Kaminski https://www.alfa-ev.de/wp-content/uploads/2026/01/ALfA-Aktion-Lebensrecht-fuer-Alle-eV-Logo.svg Cornelia Kaminski2026-01-28 21:26:522026-01-28 21:38:01Ist Lebensrecht „rechts“?
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    Kitzenmarkt 20
    D-86150 Augsburg

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