ALfA kritisiert Aufnahme der NIPT in den Leistungskatalog der Krankenkassen – Prof. Schneider: Vorgeburtliche Fahndung nach Kindern mit Down-Syndrom straft Inklusionsdebatten Lügen
Zu der ab dem 1. Juli geltenden Kostenerstattung für nicht-invasive Pränataltests (NIPT) erklärte der stellvertretende Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Prof. Dr. med. Holm Schneider, heute in Erlangen:
Ab dem 1. Juli sind Bluttests in der Schwangerschaft zur Feststellung eines überzähligen Chromosoms beim ungeborenen Kind (NIPT) reguläre Kassenleistung. Diese Entscheidung war bereits 2019 gefallen – unter anderem mit der Begründung, Gewissheit und Sicherheit für die Eltern dürften keine Frage des Geldbeutels sein. Die Tests stehen seit einiger Zeit zur Verfügung, mussten jedoch bisher in der Regel selbst bezahlt werden.
Seit heute zahlen nun die Krankenkassen ab der 10. Schwangerschaftswoche jeder Mutter eine Blutprobe, mittels derer ihr ungeborenes Kind auf das Vorliegen eines zusätzlichen Chromosoms (Trisomie 13, 18 und 21) getestet wird.
Zwar empfehlen Mediziner im Falle eines positiven Testergebnisses weitere Diagnostik, um das Ergebnis zu einem späteren Zeitpunkt in der Schwangerschaft zweifelsfrei bestätigen zu lassen, es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass jede Schwangere von diesem Angebot Gebrauch macht. Die Eltern stehen nach Mitteilung eines positiven Testbefundes unmittelbar vor der Entscheidung, ob sie das Kind abtreiben oder mit seiner Besonderheit akzeptieren, also leben lassen wollen, und eine Abtreibung im ersten Schwangerschaftsdrittel ist einfacher als eine Spätabtreibung, auch weil ein Grund dafür bis zur 12. Woche nach der Befruchtung (14. Schwangerschaftswoche) nicht angegeben werden muss.
Zudem ist zu befürchten, dass dieses kostenlose „Angebot“ schnell zu einer „moralischen Verpflichtung“ wird: Eine Kassenziffer für eine medizinische Leistung gilt als Qualitätsstempel. So entsteht Druck auf die Schwangere, diese Leistung auch in Anspruch zu nehmen, um sich nicht später vor der Solidargemeinschaft rechtfertigen zu müssen, wenn sie trotz früher Selektionsmöglichkeit ein Kind mit Trisomie 21 (Down-Syndrom) zur Welt bringt. Ein Test ausschließlich auf andere, mit dem Leben kaum vereinbare Trisomien wird nicht angeboten. Inklusionsdebatten, in denen Politiker ihre Forderung nach Diversität auch auf Menschen mit Behinderungen ausweiten, werden durch diese Tests als Nebelkerzen entlarvt. Die systematische Selektion von Menschen durch vorgeburtliche Bluttests wird von ihnen nur deswegen nicht als Eugenik gebrandmarkt, weil sie hinter den Türen von Laboren und Abtreibungseinrichtungen geschieht.
Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).
V.i.S.d.P.
Prof. Dr. Holm Schneider
Stellvertretender Bundesvorsitzender der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: holm.schneider@alfa-ev.de