• Link zu Facebook
  • Link zu X
  • Link zu Instagram
  • Link zu Youtube
Beratungstelefon für Schwangere 0800 36 999 63
  • Einkaufswagen Einkaufswagen
    0Einkaufswagen
  • Home
    • Grußworte
  • Über Uns
    • Mitgliederlogin
  • Schwanger?
  • Aktuelles
    • Termine
    • Blog
    • Life Talks
    • Pressemitteilungen
    • Hintergrundinfos zum aktuellen Lebensforum
  • LebensForum
  • Schule
  • Themen
    • Abtreibung
    • Nach Abtreibung
    • Vorgeburtliche Diagnostik
    • Embryonale Stammzellen
    • Lebensende
    • Organspende
    • Reproduktionsmedizin
  • Mitmachen
  • Kontakte
  • Spenden
  • Shop
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Ohne Recht auf Leben gibt es überhaupt keine Rechte

Pressemitteilungen

Die Tötung eines unschuldigen, wehrlosen Menschen kann niemals „rechtmäßig“ sein

Zu dem von einem aus 26 Organisationen bestehenden Bündnis gestern vorgestellten Gesetzentwurf, der die Paragrafen 218 bis 219b aus dem Strafgesetzbuch streichen will, erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

„Der Gesetzesentwurf will vorgeburtliche Kindstötungen bis zum Ende der 22. Schwangerschaftswoche nicht bloß ,straffrei‘, sondern auch noch ,rechtmäßig‘ stellen. Zu diesem Zeitpunkt ist das ungeborene Kind etwa 23 bis 28 Zentimeter groß und wiegt zwischen 370 und 450 Gramm. Finger und Zehen werden bereits von Nägeln bedeckt. Das Kind im Mutterleib kann bereits die Augenbrauen verziehen oder Purzelbäume schlagen. Dies und anderes mehr würde einer Schwangeren, die eine Abtreibung verlangt, aber niemand mehr mitteilen können. Denn der Gesetzesentwurf sieht ebenso vor, dass die Pflicht zur Beratung entfällt. Damit nicht genug: Die Kosten für die dann ,rechtmäßige‘ vorgeburtliche Kindstötung sollen von den gesetzlichen Krankenkassen getragen und damit der Solidargemeinschaft der Versicherten aufgebürdet werden.

Anders als die geltende Rechtslage, die eine vorgeburtliche Kindstötung als ,rechtswidrig‘ erachtet, aber unter bestimmten Bedingungen bis zur 12. Schwangerschaftswoche ,straffrei‘ stellt, sucht der gestern vorgestellte Gesetzesentwurf ein ,Recht auf Abtreibung‘ zu errichten. Ein solches Recht kann es aber nicht geben.

Laut der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt das ,Recht auf Leben‘ (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG – ,Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit‘) ungeborenen Menschen in gleicher Weise zu, wie geborenen: ,…Das Recht auf Leben wird jedem gewährleistet, der lebt; zwischen einzelnen Abschnitten des sich entwickelnden Lebens vor der Geburt oder zwischen ungeborenem und geborenem Leben kann hier kein Unterschied gemacht werden. Jeder im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ist jeder Lebende, anders ausgedrückt: jedes Leben besitzende menschliche Individuum; jeder ist daher auch das noch ungeborene menschliche Wesen‘ (Vgl. BVerfGE 39, 1).

Ferner gilt: Grundrechte wie das „Recht auf Leben“ sind vorstaatliche Rechte. Sie kommen ihren Träger allein deshalb zu, weil sie Menschen sind. Daher können Grundrechte auch nicht von Staaten verliehen, sondern lediglich von ihnen anerkannt werden. Ein Gesetzgeber, der sich den gestern vorgestellten Gesetzesentwurf zu eigen machen wollte, müsste also behaupten, dass ungeborene Kinder bis zum Ende der 22. Schwangerschaftswoche keine Menschen sind und daher kein Grundrecht auf Leben besäßen, das anerkannt werden müsse. Das widerspricht jedoch dem Stand der Wissenschaft. Ihm zufolge entwickeln sich Menschen nicht zu Menschen, sondern als Menschen.

Ein Gesetzgeber, der sich den gestern vorgestellten Gesetzesentwurf zu eigen machen wollte, müsste ferner gerichtssicher begründen können, wodurch ein Kind mit Beginn der 23. Schwangerschaftswoche zum Menschen wird, dessen Grundrecht auf Leben prinzipiell anerkannt werden muss. Kann er das nicht, würde ein ,Recht auf Abtreibung‘, wie es der Gesetzentwurf zu errichten sucht, überdies bedeuten, dass schwangere Frauen einen Rechtsanspruch auf die Tötung eines unschuldigen und wehrlosen Menschen durch einen Arzt besäßen und dieses bei Bedarf gelten machen können. Wenn es aber etwas gibt, dass man nach allgemeiner Überzeugung der gesamten Menschheitsfamilie nicht darf, dann ist es die Tötung eines wehrlosen und unschuldigen Menschen.

Aus all dem folgt: Der Gesetzentwurf ist inkonsistent, er widerspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie dem Stand der Wissenschaft. Er ist ferner hochgradig interessengeleitet und will – unter Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht – Menschen, deren Recht auf Leben respektiert wurde, das Recht verschaffen, das Recht auf Leben anderer Menschen nicht respektieren zu müssen. Die Autorinnen des Gesetzentwurfes scheinen anzunehmen, Selbstbestimmung könne erst einsetzen, wenn ein Schwangerschaftstest positiv ausfällt. Das muss hier nicht interessieren. In einem freiheitlichen, demokratischen Staat bleibt ein jeder auch Herr über seine Lebenslügen. Ein Staat allerdings, der sich diese zu eigen machte, würde sich nicht nur in den Augen seiner Bürgerinnen und Bürger lächerlich machen, er würde auch aufhören, ein Rechtsstaat zu sein.

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

V.i.S.d.P.

Cornelia Kaminski

Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.

E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de

Telefon: 0661/95250184

18. Oktober 2024
Eintrag teilen
  • Teilen auf X
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf Pinterest
  • Per E-Mail teilen
https://www.alfa-ev.de/wp-content/uploads/2024/04/ALfA-Aktion-Lebensrecht-fuer-Alle-eV-Logo.svg 0 0 Cornelia Kaminski https://www.alfa-ev.de/wp-content/uploads/2024/04/ALfA-Aktion-Lebensrecht-fuer-Alle-eV-Logo.svg Cornelia Kaminski2024-10-18 08:47:312024-10-18 08:55:34Ohne Recht auf Leben gibt es überhaupt keine Rechte
Das könnte Dich auch interessieren
ALfA lehnt Forderungen der Linken nach Aussetzung der Beratungspflicht in der Corona-Krise ab – Kaminski: „Völlig falsches Frauenbild“
Menschenrechte sind unverhandelbar – Kaminski: Jedes Mitglied des Bundestags ist aufgefordert, sich jetzt dafür einzusetzen
Proteste in Polen: Der Druck der Straße
ALfA entsetzt über Beschluss der Evangelischen Frauen in Deutschland e. V.– Kaminski: „Nicht christlich, nicht frauenfreundlich, nicht menschlich“
Rasterfahndung nach Menschen mit genetischen Besonderheiten – der pränatale Bluttest
Nur mittelmäßige Unterstützung für europäische Abtreibungsinitiative
ALfA verwundert über grünes Grundsatzprogramm – Kaminski: Partei legt Hand an das Weigerungsrecht von Ärzten
75 Jahre Grundgesetz. Anmerkungen eines Sozialethikers

Kategorien

  • Allgemein
  • Blog
  • Grußworte
  • Lebensforum
  • LebensForum Spezial
  • Mehr zum Thema "Nach Abtreibung"
  • Pressemitteilungen
  • Schattenkind

Archiv

  • April 2025
  • März 2025
  • Februar 2025
  • Januar 2025
  • Dezember 2024
  • November 2024
  • Oktober 2024
  • September 2024
  • Juli 2024
  • Juni 2024
  • Mai 2024
  • April 2024
  • März 2024
  • Februar 2024
  • Januar 2024
  • Dezember 2023
  • November 2023
  • Oktober 2023
  • September 2023
  • Juli 2023
  • Juni 2023
  • Mai 2023
  • April 2023
  • März 2023
  • Februar 2023
  • Januar 2023
  • Dezember 2022
  • November 2022
  • Oktober 2022
  • September 2022
  • August 2022
  • Juli 2022
  • Juni 2022
  • Mai 2022
  • April 2022
  • März 2022
  • Februar 2022
  • Januar 2022
  • Dezember 2021
  • November 2021
  • September 2021
  • August 2021
  • Juli 2021
  • Juni 2021
  • Mai 2021
  • April 2021
  • März 2021
  • Februar 2021
  • Januar 2021
  • Dezember 2020
  • November 2020
  • Oktober 2020
  • September 2020
  • August 2020
  • Juli 2020
  • Mai 2020
  • April 2020
  • März 2020
  • Februar 2020
  • Januar 2020
  • Dezember 2019
  • November 2019
  • Oktober 2019
  • September 2019
  • August 2019

Newsletter-Anmeldung

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Cleverreach, welches ebenfalls eine Verbindung zu Google, u.a. reCAPTCHA aufbaut. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen
Inhalt entsperren Erforderlichen Service akzeptieren und Inhalte entsperren

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Machen Sie mit!

  • Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.
    Kitzenmarkt 20
    D-86150 Augsburg

  • E-Mail: info[at]alfa-ev.de

  • Telefon: 0821-512031

Jetzt Spenden Jetzt mitmachen
Das Siegel "Fairness First" des Deutschen Innovationsinstituts, vergeben an die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.
© Copyright 2019 ALfA eV.
  • Link zu Facebook
  • Link zu X
  • Link zu Instagram
  • Link zu Youtube
  • Mitgliederlogin
  • Datenschutz
  • Impressum
  • AGB
Link to: „Dafür braucht es Kraft und Geistesstärke“ Link to: „Dafür braucht es Kraft und Geistesstärke“ „Dafür braucht es Kraft und Geistesstärke“ Link to: Mit allen Mitteln gegen das Recht auf Leben Link to: Mit allen Mitteln gegen das Recht auf Leben Postkarten "Wann bin ich Mensch?" – Aktion Lebensrecht für AlleALfA e.V.Mit allen Mitteln gegen das Recht auf Leben
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen