• Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • Youtube
Beratungstelefon für Schwangere 0800 36 999 63
  • 0Einkaufswagen
Die Aktion Lebensrecht für Alle
  • Home
  • Über Uns
  • Schwanger?
  • Aktuelles
    • Blog
    • Pressemitteilungen
    • Hintergrundinfos zum aktuellen Lebensforum und Lebenszeichen
    • Grußworte
    • Archiv
  • LebensForum
  • Schule
  • Themen
    • Abtreibung
    • Vorgeburtliche Diagnostik
    • Embryonale Stammzellen
    • Lebensende
    • Organspende
    • Fortpflanzungsmedizin
  • Machen Sie mit
  • Spenden
  • Shop
  • Suche
  • Menü Menü

Keine Ausnahme vom Tötungsverbot – Kaminski: „Selbstbestimmung setzt nicht erst ein, wenn ein Schwangerschaftstest positiv ausfällt“

Pressemitteilungen

Anlässlich des Internationalen Weltfrauentags am 8. Mai erklärt die Bundesvorsitzende der überparteilichen und überkonfessionellen Lebensschutzorganisation Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

Augsburg. Der Internationale Weltfrauentag, der ursprünglich Forderungen nach Einführung des Frauenwahlrechts sowie der immer noch nicht vollständig erreichten Gleichberechtigung von Frauen in Familie und Beruf Nachdruck verlieh, wird missbraucht, wo er mit der Fiktion eines sogenannten (Frauen-)Rechts auf Abtreibung verbunden wird.

Ein Recht auf die Tötung wehrloser und unschuldiger Kinder gibt es weder vor noch nach der Geburt. Kinder sind, außer im Falle von Vergewaltigungen, stets das Ergebnis sexueller Handlungen, für deren Folgen diejenigen, die sie vornehmen, auch die volle Verantwortung tragen. Die Selbstbestimmung von Frauen und Männern über den jeweils eigenen Körper, für die auch die ALfA eintritt, setzt nicht erst dann ein, wenn ein Schwangerschaftstest positiv ausgefallen ist.

In Zeiten, in denen die Rechtsordnungen vieler Staaten sowohl Männern als auch Frauen die Vornahme von Sterilisationen ohne medizinische Indikation ermöglichen und einer der häufigsten Abtreibungsgründe ein bereits erfüllter Kinderwunsch ist, erscheint die Forderung nach einem (Frauen-)Recht auf Abtreibung noch einmal ganz besonders brutal und menschenverachtend.

Ein Rechtsstaat kann unmöglich Frauen vom allgemeinen Tötungsverbot ausnehmen. Frauen das Recht einzuräumen, Ärzte im Falle einer unerwünschten Schwangerschaft mit der Tötung des Kindes zu beauftragen, bedeutet letztlich, sie für unfähig zu erklären, Verantwortung für ihre Handlungen zu übernehmen. Das käme einer Entmündigung von Frauen gleich.

Wer daher ein (Frauen-)Recht auf Abtreibung fordert, mag vieles sein: ein Frauenfreund ist er nicht. Auch die Verharmlosung der Tötung von Kindern im Mutterleib als „Entfernung von Schwangerschaftsgewebe“ ist eine Beleidigung für selbstständig denkende Frauen: jede Schwangere kann sich in Internetforen über das tatsächliche  Aussehen und die Fähigkeiten des ungeborenen Kindes auch zu einem frühen Stadium der Schwangerschaft informieren. Von „Gewebe“ reden ausschließlich Abtreibungsbefürworter, und das auch nur dann, wenn das ungeborene Kind unerwünscht ist. Wer meint, Frauen auf diese Weise für dumm verkaufen zu können, handelt ebenso diskriminierend wie all diejenigen, die mit so merkwürdigen Wortschöpfungen wie „Person mit Uterus“ Frauen auf ihre reproduktiven Organe reduzieren.

Es besteht Einigkeit in der Einschätzung, dass Frauen sich die Entscheidung zur Abtreibung nicht leicht machen. Viele Frauen erkennen im Nachhinein, dass die Entscheidung falsch war oder sie im entscheidenden Moment nicht die Kraft besaßen, das Leben ihres Kindes zu schützen. Denn nicht selten müssen sie sich gegen ein Umfeld behaupten, das zur Abtreibung rät oder gar drängt. Manche Frauen verfolgt die Abtreibung des eigenen Kindes daher für den Rest ihres Lebens. Einige ziehen sich dabei körperliche und/oder seelische Schädigungen zu, die zu ernsthaften Beeinträchtigungen führen können. Es wäre sehr im Sinne dieser Frauen, wenn statt eines Rechts auf Abtreibung ein Recht auf umfassende Aufklärung und Unterstützung im Schwangerschaftskonflikt verankert würde.

 

5. März 2021/von Cornelia Kaminski
Schlagworte: Abtreibung, Entscheidung, Frauengesundheit, k Lebensrecht, Recht, Selbstbestimmung, Sterilisation, Unterstützung, Weltfrauentag
Eintrag teilen
  • Teilen auf Twitter
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf Pinterest
  • Per E-Mail teilen
https://www.alfa-ev.de/wp-content/uploads/2019/08/Unbenannt-2.png 0 0 Cornelia Kaminski https://www.alfa-ev.de/wp-content/uploads/2019/08/Unbenannt-2.png Cornelia Kaminski2021-03-05 08:40:112021-03-05 08:52:49Keine Ausnahme vom Tötungsverbot – Kaminski: „Selbstbestimmung setzt nicht erst ein, wenn ein Schwangerschaftstest positiv ausfällt“
Das könnte Dich auch interessieren
Joe Biden: Katholik und Menschenrechtler?
ALfA verwundert über grünes Grundsatzprogramm – Kaminski: Partei legt Hand an das Weigerungsrecht von Ärzten
„Nur wegen mir bist du heute nicht mehr hier“
„Ich strebe danach, Licht ins Dunkel zu bringen“
ALfA lehnt Forderungen der Linken nach Aussetzung der Beratungspflicht in der Corona-Krise ab – Kaminski: „Völlig falsches Frauenbild“
Pro Life Tour der Jugend – ein voller Erfolg
ALfA begrüßt Entscheidung des Familienausschusses zur Beratungspflicht – „Lebensschutz muss für alle gelten“
Lebensrechtler mundtot machen?  – ALfA empört über Vorgehen des AStA Münster gegen den Vorsitzenden der Ärzte für das Leben

Kategorien

  • Blog
  • Grußworte
  • Lebensforum
  • Pressemitteilungen

Archiv

  • April 2021
  • März 2021
  • Februar 2021
  • Januar 2021
  • Dezember 2020
  • November 2020
  • Oktober 2020
  • September 2020
  • August 2020
  • Juli 2020
  • Mai 2020
  • April 2020
  • März 2020
  • Februar 2020
  • Januar 2020
  • Dezember 2019
  • November 2019
  • Oktober 2019
  • September 2019
  • August 2019

Veranstaltungen

  1. Woche für das Leben

    17. April 2021 - 24. April 2021
  2. Fortbildung für Beraterinnen in Bad Laer

    30. April 2021 - 2. Mai 2021

Alle Veranstaltungen anzeigen

Newsletter-Anmeldung

Die von Ihnen eingegebenen Daten werden gemäß unserer Datenschutzerklärung gespeichert und verarbeitet. Mit dem Absenden der Daten erklären Sie Ihr Einverständnis zu unserer Datenschutzerklärung 

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Machen Sie mit!

  • Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.
    Ottmarsgäßchen 8
    D-86152 Augsburg

  • E-Mail: info[at]alfa-ev.de

  • Telefon: 0821-512031

Facebook Twitter Instagram Amazon Smile
Jetzt Spenden Jetzt mitmachen
© Copyright 2019 ALfA eV.
  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • Youtube
  • Mitgliederlogin
  • Datenschutz
  • Impressum
  • AGB
ALfA fordert „Impfstoff gegen Suizidalität“ – Kaminski: Gesetzgeber muss... „Nur wegen mir bist du heute nicht mehr hier“
Nach oben scrollen

Diese Webseite verwendet Cookies. Wenn Sie die Seite weiterhin nutzen, stimmen Sie der Nutzung von Cookies zu.

Akzeptieren» weitere Informationen

Cookie- und Datenschutzeinstellungen



Wie wir Cookies verwenden

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.

Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.

Notwendige Website Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen zur Verfügung zu stellen.

Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.

Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.

Andere externe Dienste

Wir nutzen auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte beachten Sie, dass eine Deaktivierung dieser Cookies die Funktionalität und das Aussehen unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Die Änderungen werden nach einem Neuladen der Seite wirksam.

Google Webfont Einstellungen:

Google Maps Einstellungen:

Google reCaptcha Einstellungen:

Vimeo und YouTube Einstellungen:

Datenschutzrichtlinie

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail in unseren Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Datenschutz
Accept settingsHide notification only