Widerspruchslösung abgelehnt – Erfolg für Lebensrechtsbewegung
Augsburg. Der Bundestag hat den Vorstoß von Gesundheitsminister Spahn, wonach künftig jeder als Organspender gelten sollte, der nicht widerspricht, mit einer klaren Mehrheit abgelehnt und im Anschluss für die erweiterte Zustimmungslösung gestimmt, die auf eine umfassendere Information der Bevölkerung hinausläuft. Sie hält an der Organspende als ungeschuldeter Gabe fest und respektiert das Selbstbestimmungsrecht der Menschen.
Die ALfA, die sich im Vorfeld intensiv gegen die Widerspruchslösung eingesetzt hatte, begrüßt ausdrücklich diese Entscheidung des Deutschen Bundestags. „Es gibt, wie aus den Redebeiträgen der Befürworter der Widerspruchslösung hervorging, zahlreiche traurige Einzelschicksale von betroffenen Patienten. Daraus erwächst jedoch kein allgemeiner Anspruch auf ein fremdes Organ. Und es ist sehr erfreulich, dass eine große Mehrheit der Abgeordneten dies erkannt hat“, so Kaminski. Die erweiterte Zustimmungslösung setzt darauf, dass das 2019 geänderte Transplantationsgesetz ausreicht, um die Zahl der Organspender zu erhöhen. Die im Gesetz vorgesehene umfassendere Information der Bevölkerung über die Vorgänge bei einer Organspende ist begrüßenswert – noch begrüßenswerter wäre es jedoch, wenn auch über die bestehenden Zweifel zahlreicher Wissenschaftler am Hirntodkriterium zur Todesfeststellung informiert würde. Die Erkenntnisse anerkannter Neurologen, Chirurgen und Anästhesisten lassen es nicht länger zu, bei einem Patienten, bei dem ein Ausfall sämtlicher Hirnfunktionen diagnostiziert wurde, von einem Toten zu sprechen. Es mag durchaus möglich sein, dennoch lebensnotwendige Organe zu entnehmen – jedoch sollte bei der Information der Bevölkerung hierüber nicht weiter von „postmortaler“ Organspende gesprochen werden. Angesichts des Leidensdrucks der Betroffenen und des steigenden Bedarfs an Organen bestünde sonst die Gefahr, dass zusehends der Spender und sein Recht auf Würde und Selbstbestimmung aus dem Blick geraten, so Kaminski. Der nun beschlossene Gesetzesentwurf schiebt dem vorerst einen Riegel vor.