Außer Spesen nichts gewesen?
In der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause erhielt bei der abschließenden Debatte im Deutschen Bundestag keiner der beiden Gesetzesentwürfe zur Neuregelung der Suizidhilfe die erforderliche Mehrheit. Die vielerorts spürbare Erleichterung darüber darf jedoch nicht in Vergessenheit
geraten lassen, was es nach Ansicht vieler Experten stattdessen braucht. Nämlich ein »Suizidpräventionsgesetz«, das diesen Namen verdient. Rück- und Ausblick auf ein wichtiges Projekt.
Von Stefan Rehder
Manchmal lohnt sogar der Blick in den Anhang des Plenarprotokolls. Hier finden sich Reden, die in den öffentlichen Debatten nie gehalten wurden.
Reden, die den jeweiligen Abgeordneten jedoch so wichtig waren, dass sie sie dennoch verfassten und zu Protokoll gaben. Auch auf Erklärungen
gemäß § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags trifft man hier. Mit ihnen können Abgeordnete, die das für nötig erachten, ihr Abstimmungsverhalten begründen. Im Falle der Anfang Juli in der letzten Sitzungswoche vor den Parlamentsferien gescheiterten rechtlichen Neuregelung der Suizidhilfe ist dieser Anhang besonders umfangreich ausgefallen. 19 eng bedruckte DIN-A4-Seiten umfassen die Reden und Erklärungen, die mehr als 30 Parlamentarier hier für die Nachwelt dokumentiert sehen wollten. Darunter auch so prominente wie der frühere Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble. Gemeinsam mit den CDU-Kollegen Kerstin Vieregge und Hubert Hüppe begründet Schäuble dort, warum sie bei der namentlichen Abstimmung auch dem restriktiveren der beiden Regelungsmodelle ihre Stimmen versagten. »Wir enthalten uns heute bei der Abstimmung über den Gesetzesentwurf der Kollegen Castellucci, Heveling …, werden ihn aber weiter unterstützen. Ausschlaggebend ist für uns, dass die
Abstimmung am heutigen Tage verfrüht ist, da die gesellschaftliche und politische Debatte noch keineswegs abgeschlossen ist, wie dies auch die
Äußerungen maßgeblicher Verbände wie der Bundesärztekammer unterstrichen haben.“