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Stellungnahme der Bundesvorsitzenden zur Ausladung beim JuraForum Münster am 27.5.2025

Blog

Auf Druck einer Gruppe, die sich „Buster“ nennt und ebenso wie die „kritischen Jurist*innen“  in den sozialen Medien aggressiv gegen meine Teilnahme am JuraForum Stimmung gemacht hat, hat sich das Organisationskomitee gezwungen gefühlt, mich einen Tag vorher wieder auszuladen. Die Drohkulisse, die aufgebaut wurde, war offfensichtlich zu massiv.

Meinen Vortrag habe ich schon im Vorfeld aufgezeichnet, weil ich bereits damit gerechnet hatte, dass bestimmte Studentengruppen versuchen würden, den Vortrag durch Störmanöver zu verhindern. Er ist hier abrufbar.

Gegen die im Internet und im Schreiben an die Organisatoren erhobenen Vorwürfe beziehe ich hier Stellung.

Stellungnahme zu den Vorwürfen gegen mich anlässlich meiner geplanten Teilnahme am JuraForum der Universität Münster am 27. Mai 2027

Aus dem Schreiben von „Buster“:

  1. Ich sei eine „zentrale Stimme des radikalen Antifeminismus“, ich sei für ein „Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen“, nenne „Schwangerschaftsabbrüche Tötungen“ und „propagiere diesen antifeministischen Unsinn schon seit Jahren“.

Feminismus ist nicht gleichzusetzen mit der Befürwortung von Abtreibungen. Frauenrechte haben zudem ihre Grenzen dort, wo sie anderen ihre Rechte vollständig nehmen. Im Fall einer ungewollten Schwangerschaft muss ein Kompromiss gefunden werden – das versucht der § 218.

Ein Schwangerschaftsabbruch, der nicht in der Tötung des ungeborenen Kindes endet, gilt allgemein als missglückt. Das ist z.B. der Fall, wenn bei einer chemischen Abtreibung der Fötus überlebt und eine anschließende chirurgische Abtreibung erforderlich ist. Es ist nicht antifeministisch, diese Tatsache zu benennen. Es ist vielmehr antifeministisch zu behaupten, Frauen hätten so wenig Ahnung von Biologie, dass sie das nicht wüssten. Jede Frau hat das Recht, vollumfänglich über einen medizinischen Eingriff aufgeklärt zu werden. Dazu gehört auch die vollständige Information darüber, was bei einer Abtreibung passiert.

  1. Mein „Ziel spreche ich offen aus“, „weg von sexueller Selbstbestimmung, hin zu einem antifeministischen Rechtsruck wie in den USA und Polen“

Weder ist das mein Ziel, noch spreche ich das irgendwo offen aus. Der Einsatz für das Menschenrecht auf Leben ist zudem weder rechts noch links, sondern politisch neutral und moralisch geboten. Sexuelle Selbstbestimmung ist nicht dasselbe wie Abtreibung – im Gegenteil. Sexuelle Selbstbestimmung bedeutet das Recht darauf, selbst zu bestimmen, mit wem man wann sexuelle Kontakte haben möchte, und das Recht darauf, Kinder zu bekommen. Diesen Rechten stimme ich vollumfänglich zu. Wer sexuelle Selbstbestimmung als das Recht darauf definiert, eine ungewollte Schwangerschaft jederzeit durch Abtreibung zu beenden, entmenschlicht das ungeborene Kind und nimmt ihm jede Würde und jedes Recht. Darauf hinzuweisen ist nicht antifeministisch oder rechts, sondern entspricht der Linie unseres Grundgesetzes und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

  1. In einem offenen Brief hätte ich „dem Faschisten Trump Dank ausgesprochen“.

Ich habe am 7. Februar (17 Tage nach Amtseinführung) einen Brief mitunterzeichnet, in dem sich mehrere Vertreter der amerikanischen Lebensrechtsbewegung bei Präsident Trump dafür bedankt haben, dass er eine Gruppe von Pro Life Aktivisten begnadigt hat, die von der Biden-Administration zu langjährigen Gefängnisstrafen verurteilt worden waren – darunter auch eine Holocaust-Überlebende. Ihr Verbrechen hatte darin bestanden, vor einer Abtreibungseinrichtung zu beten.

  1. Ich spreche „von Deutschland als aussterbende Gesellschaft“, der man durch stärkere „Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen“ und ohne „Erleichterungen beim Zugang zu Verhütungsmitteln“ helfen könne.

Die Nachweise für diese Behauptungen bleiben die Verfasser des Briefs schuldig. Mein Anliegen ist es, Frauen vor einem ungewollten Schwangerschaftsabbruch zu bewahren und ungeborenen Kindern eine Chance zu geben, leben zu können – die Bevölkerungssituation ist nicht mein Thema. Es gibt keine Belege dafür, dass ich mich für eine stärkere Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ausgesprochen hätte – das geht auch nicht, sie sind bereits durch den § 218 gesetzwidrig. Mein Ziel ist es nicht, einer „aussterbenden Gesellschaft“ zu helfen, sondern Frauen in Not, so dass auch Verhütungsmittel nur dann für mich – wie für die Lebensrechtsorganisationen überhaupt – ein Thema sind, wenn sie abtreibend wirken.

  1. Üblicherweise finde ich „vor allem eine Bühne auf fundamentalistischen oder rechten Plattformen wie NIUS“

Bei NIUS habe ich bislang nur einmal ein Interview gegeben, bei den öffentlich-rechtlichen war ich hingegen schon mehrfach präsent. Dieses Interview habe ich Ralf Schuler gegeben, der in seiner Sendung auch den Journalisten Denis Yücel und die Grünen-Politikern Valerie Wilms zu Gast hatte. Es ist nicht alles „fundamentalistisch oder rechts“, was nicht öffentlich-rechtliches Gebührenfernsehen ist.

  1. „Dabei handelt es sich nicht um juristische Expertise“, die ich mitbringe, „und … am Ende wird die antifeministische Position“, die ich laut Verfassern vertrete, vor einem Publikum von Studierenden „breitgetreten sein“, und auch „wenn die Mehrheit ihre widerliche Propaganda durchschauen wird, werden sich andere bestätigt fühlen und die Position als nun diskursfähig einschätzen.“

Die Kommission für reproduktive Selbstbestimmung der vorigen Bundesregierung hat die Aktion Lebensrecht für Alle aufgefordert, eine Stellungnahme zur geplanten Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs vorzulegen. Ich habe sowohl eine schriftliche Stellungnahme verfasst als auch persönlich bei der Kommission auf deren Anfrage hin vorgetragen. Auch der hessische Landtag hat mich schon als Sachverständige für eine Gesetzesinitiative eingeladen. Insofern habe ich zumindest ebenso viel juristischen Sachverstand wie Frau Dr. Tennhardt von Doctors For Choice, die für das Podium des JuraForums ebenfalls eine Einladung bekommen hat, aber nicht ausgeladen wurde.

Die Position, die ich vertrete, ist die des Grundgesetzes, des Strafgesetzbuchs und des Bundesverfassungsgerichts. Wer diese Positionen nicht mehr als „diskursfähig“ betrachtet, sondern als „widerliche Propaganda“, hat den Boden unserer Rechtsordnung verlassen. Wer zudem meint, er müsse seine Mitstudierenden davor bewahren, sich selbst ein Bild zu machen und zu einem eigenständigen Urteil zu kommen, wer meint, sie seien nicht in der Lage, „widerliche Propaganda“ als solche zu erkennen, der handelt autoritär und auf unerträgliche Weise bevormundend gegenüber der Studentenschaft.

  1. „In jeder Debatte, in der ein kluges und konstruktives Argument einem ausgewachsenen Unsinn gegenübergestellt wird, entsteht ein gefährlicher Ausgleich zwischen Fakten und menschenfeindlicher Meinungsmache. Ein false Balancing, das reaktionäre Politik legitimiert.“

Das Schreiben enthält keine klugen und konstruktiven Argumente für Abtreibungen. Es bezeichnet aber die Positionen des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichts, sowie die Erkenntnisse der Naturwissenschaft als „ausgewachsenen Unsinn“. Es postuliert zudem, dass die Zuhörer bei diesem JuraForum – also die Studierenden der Universität – nicht in der Lage sein werden, „ausgewachsenen Unsinn“ als solchen zu erkennen. Sie müssen sogar davor geschützt werden, weil sie nicht in der Lage sind, zwischen Fakten und „menschenfeindlicher Meinungsmache“ zu unterscheiden. Ich gehe davon aus, dass die allermeisten Studierenden, die dieses Schreiben lesen, erkennen werden: Niemand, der sich für das uneingeschränkte Recht auf Leben ausnahmslos aller Menschen einsetzt, handelt menschenfeindlich. Und: Wer meint, ausgerechnet Studierende auf paternalistische und bevormundende Art und Weise vor unliebsamen Äußerungen schützen zu müssen, zeigt: Freiheit und Selbstbestimmung gilt nicht für die Besucher und Organisatoren des JuraForums – sie dürfen nicht entscheiden, was sie hören wollen. Das entscheiden andere für sie. Insofern ist das Vorgehen der Verfasser dieses Schreibens zutiefst reaktionär.

In Instagram Posts werden zudem folgende Vorwürfe erhoben:

Polemik (das entbehrt angesichts des Stils, mit dem gegen mich vorgegangen wird, nicht einer gewissen Ironie):

„In der Folge „Da werden Weiber zu Hyänen“ aus ihrem Podcast „Life Talks“ kritisiert Kaminski eine Pressemitteilung vom Verein Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) zur Abschaffung des § 218 StGB und konstatiert: „Die einzigen, die diese Diskussion wollten, sind die, die mit Abtreibungen ihr Geld verdienen und die, denen die Zerstörung der Familie ein Anliegen ist.“ Im Zusammenhang einer europäischen Initiative zur Unterstützung von Frauen, welche in ihrem Heimatland nicht abtreiben können, schreibt Kaminski von „Abtreibungstourismus.““

Tatsächlich gab es keine Partei im bürgerlich-konservativen Lager, die sich für die Abschaffung des § 218 eingesetzt hätte. Die Initiative ging von den linken Parteien im Bundestag aus. Abtreibungen haben keinen positiven Einfluss auf Partnerschaften und zerstören Familien, bevor sie entstehen können. Das ist beabsichtigt. Die Sowjetunion war nicht umsonst der erste Staat der Welt, der bereits 1920 Abtreibungen legalisierte. Anders lässt sich die Forderung des kommunistischen Manifests nicht umsetzen: „Gleicher Arbeitszwang für Alle.“ Dass dies nur geht, wenn Familien zerstört werden, ist ebenfalls im kommunistischen Manifest nachzulesen: „Aufhebung der Familie!“ (Kapitel 13) und: „Die Familie des Bourgeois fällt natürlich weg” (Kapitel 14). Der Begriff „Abtreibungstourismus“ ist keine Wortschöpfung von mir, sondern der taz, der Heinrich-Böll-Stiftung, des Wiener Abtreibungsarztes Christian Fiala, oder auch der Bundeszentrale für politische Bildung.

MAGA-Unterstützung

„Kaminski ist eine von 30 Unterzeichner*innen eines Dankschreibens an Donald Trump vom 13. Februar 2025.6 Darin fällt folgende Aussage: „Voters in the 2024 election have expressed a mandate to return to commonsense in government.” Unter dem Mantel des “commonsense” legitimieren die Unterzeichner*innen damit die Axt, welche Trump an Rechtsstaatlichkeit und Demokratie anlegt.

Weiter heißt es: „The same commonsense that rejects gender insanity, which denies that a man is a man or a woman is a woman, should likewise reject abortion insanity, which denies that a baby is a baby.” Diese sprachliche Entgleisung veranschaulicht die Feindseligkeit, mit welcher Kaminski nicht nur politischen Gegnern, sondern auch Transgender und non-binären Menschen gegenübertritt.“

Aus der Tatsache, dass ich zehn Tage nach Amtseinführung einen Dankbrief für die Begnadigung unschuldig inhaftierter Pro Lifer unterzeichnet habe, lässt sich wohl kaum „MAGA“- Unterstützung ableiten. Der gesamte Text des Briefes lautet:

„Wir, die unterzeichnenden Leiter von Pro-Life-Organisationen in ganz Amerika, möchten Ihnen unsere Dankbarkeit für die konkreten Maßnahmen ausdrücken, die seit Beginn des 119. Kongresses am 3. Januar und dem Amtsantritt der Trump-Administration am 20. Januar ergriffen wurden, um den Schutz der verletzlichsten Mitglieder der menschlichen Familie, der Kinder im Mutterleib, voranzutreiben.

Diese Aktionen zielten darauf ab, Kinder zu schützen, die Abtreibungen überleben, friedliche Abtreibungsgegner zu schützen, die zu Unrecht verfolgt wurden, und unsere Steuergelder vor der Finanzierung von Abtreibungen zu bewahren.

Die Wählerinnen und Wähler haben sich bei den Wahlen 2024 für eine Rückkehr zur Vernunft in der Regierung ausgesprochen. Derselbe gesunde Menschenverstand, der den Gender-Irrsinn ablehnt, der leugnet, dass ein Mann ein Mann oder eine Frau eine Frau ist, sollte auch den Abtreibungsirrsinn ablehnen, der leugnet, dass ein Baby ein Baby ist.

Wir danken daher Präsident Trump und allen gewählten und ernannten Amtsträgern seiner Regierung sowie der Führung des 119. Kongresses und allen seinen Mitgliedern, die sich für die Rechte der Ungeborenen einsetzen. Wir verpflichten uns, weiterhin zusammenzuarbeiten, um den Schutz dieser jüngsten und verletzlichsten Mitglieder der menschlichen Familie zu stärken und voranzutreiben und Familien zu unterstützen, die auf Hindernisse stoßen, wenn sie ihre ungeborenen Kinder zur Welt bringen wollen.

Amerika wird in dem Maße wieder groß sein, wie wir unser erstes und grundlegendstes Recht, das Recht auf Leben, schützen.“

Das Schreiben hat also die Maßnahmen im Blick, die Präsident Trump bis zum 7. Februar für das Recht auf Leben ergriffen  hatte. Daraus eine Feindseligkeit gegenüber Transgender und non-binären Personen abzuleiten ist abwegig. Gilt nicht „ein Mann ist ein Mann und eine Frau ist eine Frau“ auch für alle Transpersonen? Und von nicht-binären Personen ist in dem Brief nicht die Rede.

„Falschinformation“

„Cornelia Kaminski behauptet, dass 30% der Abtreibungen Partnerinduziert seien. Ihre angeführte Quelle erhob diese Kennzahl jedoch gar nicht. Tatsächlich zeigt die Studienlage, dass der Anteil sich im einstelligen Prozentbereich bewegt.“

Die von mir angeführte Quelle (Florian Dienerowitz, Doktorarbeit im Fachgebiet Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin der Medizinischen Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg, Die Gründe für den Schwangerschaftskonflikt im Kontext des Diskurses um den Schwangerschaftsabbruch) führt aus: „Druck und Einflussnahme Dritter, insbesondere durch den Kindesvater, ist die wahrscheinlich einflussreichste spezifische Ursache im Schwangerschaftskonflikt.“ (S. 201). Auf  S. 178 werden die Zahlen tabellarisch dargestellt. Demnach sind mit 19,4 % die Partner diejenigen, die eine Abtreibung fordern, in weiteren 13,2 % der Fälle ist Streit bzw. eine instabile Beziehung die Ursache. Das sind zusammengerechnet bereits 32,6 %, hinzu kommen weitere 3,5 % der Fälle, in denen keine Beziehung zum Kindsvater besteht, sowie 6,6 % Seitensprünge. Man könnte also mit Fug und Recht von über 42 % partnerinduzierten Abtreibungen sprechen. Ich habe aber lediglich die Zahlen zusammengezogen, in denen der Partner durch sein Verhalten direkt einen Einfluss auf die Entscheidung hatte. Die von den Verfassern angegebene Quelle ist eine Studie des Guttmacher-Instituts, das 1968 von der Abtreibungsorganisation Planned Parenthood gegründet wurde. Die Studie weist einige Begrenzungen auf, auf die die Verfasser selbst ausführlich eingehen, und die ihre Aussagefähigkeit deutlich einschränken – so wurden z.B. lediglich von einer einzigen Klinik Daten erhoben, und die angewandten Kategorien im Fragebogen entsprechen nicht den wissenschaftlichen Standards.

„Mittlerweile verbreitet ALfA e.V. das vollumfänglich widerlegte Post-Abortion-Syndrome nicht mehr offen. Um den Anschein von Wissenschaftlichkeit zu wahren benannte man die Erzählung der angeblichen negativen psychischen Auswirkungen durch eine Abtreibung als Post-Abortion-Syndrome schlichtweg um und spricht nun etwa von „Hunderte[n] von Studien, die ein signifikant erhöhtes Risiko sowohl für das seelische wie auch für das körperliche Wohlbefinden der Frau belegen“ oder von „Evidenzen, dass einige Frauen nach Abtreibung objektivierbare Zeichen einer post-traumatischen Belastungsstörung aufweisen.““

 Die Bezeichnung „Post Abortion Syndrome“ ist kein medizinscher Fachbegriff, mit dem sich die gesundheitlichen, psychischen Probleme von Frauen nach Abtreibungen zutreffend zusammenfassen ließen, weil sie zu vielfältig sind. Dass es diese psychischen Probleme gibt, ist jedoch hinlänglich bekannt und auch einleuchtend. Wenn es stimmt, dass „keine Frau sich die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch leicht macht“, dann ist es nachvollziehbar, dass es Frauen gibt, die diese Entscheidung später in Frage stellen und darunter leiden. Allein die Suche unter den beiden Stichworten „Depression+Abortion“ ergibt auf der medizinischen Datenbank pubmed 245 Treffer.

Verdacht auf pflichtwidrige nicht-Eintragung ins Lobbyregister

„Nach Recherchen von NDR und BR soll der ALfA e.V. mehrfach Postkarten und sein Vereinsmagazin an Abgeordnete des Bundestages geschickt haben ohne sich in das verpflichtende Lobbyregister einzutragen.ALfA e.V. ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht e.V., welcher ebenso unaufgefordert Postkarten an Abgeordnete versandt hat. Die zwischenzeitlich erfolgten Eintragungen sind nach Ansicht von Lobbycontrol unplausibel. Gegen den Bundesverband Lebensrecht e. V. läuft wegen der verspäteten Eintragung ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.“

Von einer Einschätzung unserer Eintragungen als „unplausibel“ seitens Lobbycontrol ist nichts bekannt, auch auf deren Webseite findet sich lediglich folgender Satz: „Doch es gibt Zweifel an der Plausibilität der Angaben: So werden zum Beispiel 0 Euro Lobbybudget angegeben.“ Dieser Satz bezieht sich allerdings nicht auf die ALfA, sondern auf den BVL.  Die ALfA ist im Lobbyregister eingetragen.

Es ist bedauerlich, dass die Verfasser des Schreibens eine direkte Auseinandersetzung mit mir gescheut haben und stattdessen so lange Druck auf die Organisatoren des JuraForums ausgeübt haben, bis dass diese sich außerstande gesehen haben, an meiner Einladung festzuhalten.

 

 

26. Mai 2025
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