Widerspruchslösung bei der Organspende: Automatisch Spender?
Von Cornelia Kaminski
Sechs Jahre nach der gescheiterten Reform debattiert der Bundestag am 24. September 2026 erneut über die Organspende. Wer die Debatte mit der von 2020 vergleicht, findet fast alle bekannten Motive wieder. Die Befürworter verweisen auf den Organmangel und auf die Entlastung der Angehörigen, die Gegner auf die Selbstbestimmung und den Satz „Schweigen ist keine Zustimmung“.
2020 war die Behauptung, die Zustimmungslösung sei gescheitert, noch eine Prognose. Heute legen die Befürworter eine Bilanz vor: 2018 gab es 955 postmortale Spender, 2025 waren es 985. Nach mehreren Reformen hat sich also kaum etwas bewegt. Stefan Schwartze (MdB, SPD) sagte, er führe diese Grundsatzdebatte zum vierten Mal, geändert hätten sich die Zahlen „an keiner Stelle“. Auch der CSU-Abgeordnete Prof. Hans Theiss zitierte Studien, die nach Einführung der Widerspruchslösung deutlich höhere Spenderraten zeigten. Hinzu kommt ein Gerechtigkeitsargument, das 2020 kaum eine Rolle spielte. Alle Partnerländer im Verbund Eurotransplant haben die Widerspruchsregelung, und Deutschland bezieht netto jedes Jahr über 200 Organe aus diesen Ländern. „Solidarität ist keine Einbahnstraße“ war daher ein wiederkehrendes Motiv der Reden an diesem Vormittag.
Die Befürworter vermeiden es zu erwähnen, dass mit der Widerspruchslösung jeder automatisch zum Spender wird, und betonen stattdessen eine zumutbare Pflicht zur Entscheidung. Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) sprach von einer „Obliegenheit“, die lästig sein möge, aber wenig aufwendig sei. Auch den Einwand zum Schutz verletzlicher Menschen haben die Initiatoren aufgenommen. Spender sollen nur Einwilligungsfähige werden können, Minderjährige sind besonders geschützt, jeder Erwachsene bekommt einen persönlichen Brief, und bis zum Inkrafttreten sind drei Jahre Übergang vorgesehen.
Die Gegner führen nun die geringe Zahl an Organspenden nicht auf mangelnde Spenderbereitschaft zurück (85 % sind für eine Organspende), sondern auf die schlechte Umsetzung der Reform von 2020. So berichtete der Fuldaer Abgeordnete und parlamentarische Staatssekretär Michael Brand (CDU), über 70 Prozent der Menschen kennten das Online-Register nicht, und den Informationsbrief der Krankenkassen nannte er „völlig old school“. Bemerkenswert ist sein Kompromissangebot: eine verpflichtende Abfrage der Entscheidung. Damit rücken beide Lager beim Grundsatz einer Pflicht zur Entscheidung näher zusammen als je zuvor. Streitpunkt bleibt, dass die Nicht-Entscheidung automatisch als Zustimmung gelten soll: „Überall brauchen wir in unserem Land positive Zustimmung, selbst bei der Nutzung von Internetseiten – und ausgerechnet bei den Organen wollen wir es jetzt staatlich umdrehen?“, so Brand. Vertrauen in staatliche Stellen sei der „Rohstoff der Organspende“, so Brand weiter – und ergänzte, es mache den Menschen Angst, dass der Staat einen tiefen Eingriff in die Grundrechte und die Unversehrtheit des menschlichen Körpers vornehmen wolle.
Während Befürworter der Widerspruchslösung damit warben, wer auf der Seite des Lebensschutzes stehe, müsse sich auch für die Lebenden einsetzen – so etwa die CDU-Abgeordnete Winkelmeier-Becker – sehen die großen Religionsgemeinschaften die Widerspruchslösung kritisch, wie Michael Brand ausführte: Nicht umsonst unterstützten diese den von ihm mit unterzeichneten Antrag. Noch mehr Angst mache, dass die Vereinigung der Intensiv- und Nordärzte fordere, statt Hirntod könnte auch der Herztod als Kriterium für die Organentnahme reichen. Dieser Aspekt spielte in der Debatte vor 6 Jahren noch keine Rolle. „Vertrauen ist der Rohstoff der Organspende“, so Brand, und Sven Lehmann (Die Grünen) nannte die Widerspruchslösung einen „Brandbeschleuniger für das Misstrauen zwischen Bürger und Staat“.
In der Organspendebatte des Jahres 2020 wurde auch thematisiert, ob der irreversible Hirnfunktionsausfall uneingeschränkt als Todeszeitpunkt zu akzeptieren ist. Mit dieser Frage, die die Gretchenfrage der gesamten Transplantationsmedizin ist, befassten sich Dr. Christina Baum und Martin Sichert (beide AfD). Es ist zu erwarten, dass genau wie 2020 auch dieser letztlich entscheidenden Frage ausgewichen wird, vor allem da nun auch noch ein weiteres Todeskriterium für die Organentnahme im Raum steht.







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