„Von Menschwürde keine Spur“
Das Europäische Parlament spricht sich mehrheitlich für ein »Recht auf Abtreibung« aus und fordert, damit nicht genug, sogar dessen Aufnahme in die Grundrechtecharta der Europäischen Union
Von Tom Bioly
Mit großer Mehrheit stimmte das EU-Parlament am 7. Juli für eine Entschließung mit dem Titel: »Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA, das Recht auf Abtreibung in den Vereinigten Staaten zu kippen, und die Notwendigkeit, das Recht auf Abtreibung zu bewahren und die Gesundheit der
Frauen in der EU zu schützen«. Den Anlass für die Debatte hatte das Urteil »Dobbs vs. Jackson Women’s Health Organization« des Obersten Gerichtshofs der USA (kurz: Dobbs) geliefert, mit dem das Grundsatzurteil »Roe vs. Wade« aus dem Jahr 1973 für ungültig erklärt wurde. Damit befand das Gericht, dass die Verfassung der Vereinigten Staaten kein allgemeines »Recht auf Abtreibung« vorsehe. Kurz gesagt handelt es sich bei der
Entschließung um eine Sammlung von Ansichten der Bewegung gegen den Lebensschutz. Wesentliche Bestandteile sind:
• Die Verurteilung des Gerichtsurteils und die Aufforderung an die US-Behörden, seiner ungeachtet ein »Recht auf Abtreibung« zu gewährleisten, die Forderung, die EU-Grundrechtecharta um ein »Recht auf sichere und legale Abtreibung« zu erweitern,
• die Warnung vor der Lebensschutzbewegung und die Forderung nach mehr Unterstützung für deren Gegner. Nach Menschenwürde sucht man in dem Papier vergeblich. Zwar taucht das Wort ein einziges Mal auf, allerdings keineswegs in seinem eigentlichen, universellen Sinne.