Alles Kampagne?
LebensForum 155 (IV/2025)
Von Stefan Rehder
Was zwischenzeitlich viele Insignien einer veritablen Staatskrise aufwies, endete schließlich glimpflich und beinah geräuschlos. Am 25. September wählte der Deutsche Bundestag im zweiten Anlauf drei neue Richter für das Bundesverfassungsgericht. Bei der geheimen Wahl erhielten alle Kandidaten die erforderliche Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen (siehe Tabelle). Spekulationen darüber, wer dabei wem die Stimme versagte, sind müßig. Fest steht: Da CDU/CSU (208 Sitze) und SPD (120 Sitze) im Parlament zusammen nur über 328 der 630 Mandate verfügen, waren sie bei der Wahl ihrer Kandidaten von Beginn an auf die Hilfe der Opposition angewiesen. Ein Faktum, das auch bei der Auswahl der Kandidaten eine Rolle gespielt haben dürfte. Denn mit der ursprünglich von der SPD vorgesehenen Potsdamer Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf hatten die Sozialdemokraten eine Kandidatin für das höchste Richteramt im Staate vorgesehen, die bei Grünen und Linken offene Türen einlief. Ganz anders als bei der bürgerlichen Presse. Nachdem die »Frankfurter Allgemeine Zeitung« (FAZ) Anfang Juli als erste über die Personalie berichtete, überwog in den Redaktionsstuben der etablierten bürgerlichen Medien blankes Entsetzen. Von der FAZ und der »Neuen Zürcher Zeitung« (NZZ) über die »Die Welt« und »Focus« bis hin zu »Cicero« und der katholischen Wochenzeitung »Die Tagespost« hagelte es Kritik. Namhafte Autoren, angefangen beim stellvertretenden »Welt«- Chefredakteur Robin Alexander über die Chefkommentatoren von »Welt« und »Focus«, Andreas Rosenfelder und Ulrich Reitz, die NZZ-Redakteure Oliver Maksan und Jonas Hermann, die FAZ-Redakteure Reinhard Müller und Daniel Deckers bis hin zu den Kolumnisten Jan Fleischhauer (Focus) und Harald Martenstein (Welt), sahen Brosius-Gersdorf äußerst kritisch. Nicht alle aus denselben Gründen, aber alle gut begründet. Und so gab es nicht ein Zitat, das der 54-Jährigen aus ihrem reichen Schrifttum auf die Füße fiel, sondern zahlreiche.
Während die einen sich daran stießen, dass die Juristin sich für ein AfD-Verbot ausgesprochen und eine allgemeine Impfpflicht während der Corona-Pandemie sowie drakonische Strafen für Impfverweigerer befürwortet hatte, problematisierten andere ihr Plädoyer für die Aufhebung des Kopftuch-Verbots im Öffentlichen Dienst. Allein „Die Tagespost“ kritisierte Brosius-Gersdorf wegen ihrer Ablehnung des klassischen Familienbildes, das „unter dem besonderen Schutz“ des Grundgesetzes (Artikel 6 GG) steht. So überraschte das Blatt mit der Feststellung, dass Brosius-Gersdorf auch die Polygamie mit dem Grundgesetz für vereinbar erachtet. In dem nach ihrem Doktorvater Horst Dreier benannten Grundgesetz-Kommentar (Bd. 1, 4. Aufl., 2023) definiert Brosius-Gersdorf die Ehe als Beistands- und Verantwortungsgemeinschaft „von mind. zwei Personen“. Daher solle gelten: „Das Prinzip der Einehe ist (…) nicht durch die Institutsgarantie gesichert. Eine Begrenzung des Verfassungsbegriffs der Ehe auf zwei Personen (Einehe) ist durch den Normzweck des Art. 6 I GG nicht geboten“. Und: „Die Funktion der Ehe als Beistands- und Verantwortungsgemeinschaft kann grds. nicht nur von monogamen, sondern auch von polygamen Lebensgemeinschaften (Vielehe) erfüllt werden.“ Manche Juraprofessoren mögen das „kreativ“ finden. Nur zählt „Kreativität“ nicht zu den Anforderungen, die an Höchstrichter gestellt werden. Dem Prinzip der Gewaltenteilung folgend sollen sie Recht sprechen, nicht neues erfinden.
So gut wie alle aber kritisierten die Positionen, die Brosius-Gersdorf in Bezug auf die Abtreibung und die Menschenwürde vertritt. In dem Aufsatz „Menschenwürdegarantie und Lebensrecht für das Ungeborene“, erschienen in „Rechtskonflikte – Festschrift für Horst Dreier zum 70. Geburtstag“, geißelt sie die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Das hatte in seinen beiden Abtreibungsurteilen jeweils festgestellt: „Wo menschliches Leben existiert, kommt ihm Menschenwürde zu.“ In der Festschrift für ihren Doktorvater hielt Brosius-Gersdorf im Gegensatz dazu fest: „Die Annahme, dass die Menschenwürde überall gelte, wo menschliches Leben existiert, ist ein biologistisch-naturalistischer Fehlschluss.“
Dazu muss man wissen: Der naturalistische Fehlschluss geht auf den schottischen Philosophen David Hume (1711–1776) zurück und besagt, es sei unmöglich, ethische Normen allein aus Fakten herzuleiten. In den bioethischen Debatten der Vergangenheit wurde der „naturalistische Fehlschluss“ von Befürwortern der Embryonen verbrauchenden Forschung ins Feld geführt, um Gegner zu diskreditieren. Argumentiert wurde, mit der Behauptung, man dürfe keine Embryonen töten, weil alle Menschen einmal Embryonen waren, werde unzulässigerweise von einem Faktum (alle Menschen waren einmal Embryonen) auf ein Sollen (menschliche Embryonen sollen nicht getötet werden) geschlossen.
Und es stimmt: Wer so argumentierte, beginge einen logischen Fehler. Nur tut dies niemand. Wer für das Recht auf Leben und den Schutz der Würde ungeborener Menschen eintritt, argumentiert vielmehr so: Alle Menschen waren einmal Embryonen (Faktum). Prämisse 1: Die Entwicklung des Menschen ist ein kontinuierlicher Prozess. Es gibt keine qualitative Zäsur, die es erlauben würde, zwischen Noch-Nicht-Menschen und Schon-Menschen zu differenzieren. Daher sind Embryonen Menschen in einem embryonalen Stadium. Prämisse 2: (Unschuldige) Menschen darf man nicht töten. Schluss: Also darf man auch keine ungeborenen Menschen töten. Zwischen dem Faktum und dem Sollens-Schluss liegen also zwei Prämissen. Während die erste eine Deutung naturwissenschaftlicher Erkenntnisse unternimmt, handelt es sich bei der zweiten um eine in diesem Kontext moralisch relevante Norm. Das Sollen kommt also nicht, wie aus heiterem Himmel, erst im gefällten Urteil vor, sondern ist bereits Bestandteil einer der Prämissen. Folglich bleiben die Gesetze der Logik gewahrt. Wer wie Brosius-Gersdorf anderes behauptet, hat entweder von den Gesetzen der Logik selbst keine Ahnung oder versucht, mit falschen Unterstellungen Gegner aus dem Rennen zu nehmen und Wohlmeinende hinter die Fichte zu führen. Was davon zutrifft, ist eigentlich egal. Denn: So oder so qualifiziert man sich nicht für das höchste Richteramt im Staate.
Selbst Liberale wie Ex-Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki sahen das so. Dem Sender „Welt-TV“ sagte Kubicki: Schon der Doktorvater von Brosius Gersdorf sei 2008 „mit einer gleichen Einstellung zur Menschenwürde“ durchgefallen, „auch von der SPD nominiert“. Die Fraktionsspitzen von SPD und Union „hätten wissen müssen, dass diese Kandidatin mit ihrer Haltung zur Menschenwürde, zu Artikel 1 unseres Grundgesetzes keine Mehrheit finden kann“, so Kubicki. Brosius-Gersdorf möge „eine qualifizierte Rechtswissenschaftlerin“ sein. „Aber auch ich hätte sie nicht zur Richterin am Bundesverfassungsgericht gewählt.“ „Wer die Menschenwürde für teilbar hält, wer auch die jetzige aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts missachtet, wer vor allem auch in der Coronazeit dafür plädiert hat, dass Nichtgeimpften die Grundrechte länger entzogen werden sollten, der wäre für mich nicht akzeptabel“, so Kubicki. Joachim Steinhöfel, wie Kubicki Rechtsanwalt und überdies Publizist und Bestsellerautor, nannte Brosius-Gersdorf gar eine „völlig indiskutable Kandidatin“. Eine, die „in Deutschland nicht mehrheitsfähig“ sei.
Das sahen auch weite Teile der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht völlig anders. Als sich dort der erste Unmut über die SPD-Kandidatin abzuzeichnen begann, versandten der Erste Parlamentarische Geschäftsführer Steffen Bilger und der Justiziar Ansgar Heveling ein Rundschreiben an die Mitglieder der Fraktion. Darin hieß es: „Angesichts der Mehrheitsverhältnisse im 21. Deutschen Bundestag ist bei der Wahl im Plenum eine vollständige Präsenz unserer Fraktion unbedingt erforderlich.“ Und weiter: „Mit einer erfolgreichen Wahl der Bundesverfassungsrichter ist das wichtige politische Signal verbunden, dass der Deutsche Bundestag im Zusammenspiel der Verfassungsorgane jederzeit handlungsfähig ist. Jeder einzelne von uns kann durch seine Stimme dazu beitragen. Sollte bei Euch mit Blick auf Eure Wahlentscheidung Gesprächsbedarf bestehen, bitten wir um zeitnahe Rückmeldung.“
Die fiel eindeutig aus. Mehrere Dutzende Abgeordnete bedeuteten der Fraktionsspitze, sie seien nicht gewillt, Brosius-Gersdorf zu wählen. Dem Vernehmen nach versuchten Fraktionschef Jens Spahn und CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann bis zuletzt, Abgeordnete umzustimmen. Doch als klar war, dass sich der gewünschte Erfolg nicht einstellen würde, wurde die Wahl am Morgen des Wahltages selbst kurzerhand abgesagt.
Die SPD-Führung schaltete auf Angriffsmodus und fantasierte eine „Kampagne“ herbei. Vizekanzler Lars Klingbeil und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas beschworen „rechte Netzwerke“, vor deren Karren sich die Union habe spannen lassen. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch faselte von „rechtem Mob“. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer Dirk Wiese wollte gar eine „Hetzkampagne“ ausgemacht haben, der Brosius-Gersdorf zum Opfer gefallen sei. Heftiger beleidigen kann man Abgeordnete, die gemäß Artikel 38 Absatz 1 Grundgesetz allein „ihrem Gewissen unterworfen“ sind, eigentlich nicht.
Tatsächlich gab es in den Sozialen Netzwerken einige unzureichend differenzierende Posts, die Brosius-Gersdorf vorwarfen, für vorgeburtliche Kindstötungen bis zur Geburt einzutreten. In Wirklichkeit vertritt die Potsdamer Verfassungsrechtlerin das Modell eines abgestuften Lebensschutzes, das dem Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren bis zur Lebensfähigkeit des Kindes außerhalb des Mutterleibes Vorrang vor dessen Recht auf Leben einräumt. Gleichwohl lassen sich mit der von Brosius-Gersdorf vertretenen These, es gäbe gute Gründe dafür, dass Würde Menschen erst mit der Geburt zukäme, vorgeburtliche Kindstötungen bis zu eben dieser rechtfertigen, auch wenn sie selbst dies nie gefordert hat.
Wie auch immer: In einem mit „Warum wir Brosius-Gersdorf ablehnen“ überschriebenen Beitrag erläuterte die CDU-Abgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker in der „FAZ“ die tatsächlichen Gründe, die zur Absetzung der Richterwahl von der Tagesordnung geführt hatten. Wo „Menschsein und Menschenwürde nicht mehr unauflöslich zusammen gedacht“ würden, gehe es „um Grundfragen des Menschenbildes und unserer Verfassung“. Der Grundrechtskatalog des Grundgesetzes sei „die zentrale Antwort der Mütter und Väter des Grundgesetzes auf die totalitären Verbrechen von Holocaust bis Euthanasie und die Rassenideologie der Nationalsozialisten. Dem wurden die unantastbare Würde jedes Menschen und individuelle Grundrechte entgegengesetzt. Ein solcher Schutz gegen staatliche Macht kann aber nur vor-staatlich, also naturrechtlich gedacht werden.“ Auch das Grundsatzprogramm der CDU erkenne ausdrücklich die „unantastbare Würde des Menschen in jeder Phase seiner Entwicklung“ an. „Das naturrechtlich geprägte Verständnis der Menschenwürde“ gehöre „zur DNA der Unionsparteien“. Deshalb käme man „auf dieser sehr grundsätzlichen Ebene“ auch „nicht zusammen.“ Es sei „infam, diese Haltung zu Menschenwürde und Lebensschutz als ,rechts‘ zu diffamieren“, so Winkelmeier-Becker, die Beobachter des politischen Berlins dem linken Flügel ihrer Fraktion zurechnen.
„Infam“ – fünf Buchstaben, die gut die Stimmung zum Ausdruck brachten, mit der zahlreiche Unionsabgeordnete in die Parlamentsferien entschwanden. Tatsächlich ist der Kampagnenvorwurf völlig absurd. Und das aus mehreren Gründen. Zunächst: Es gibt ein genuines Interesse der Bürger, zu wissen, wer diejenigen sind, die jene Letztentscheidungen treffen, die alle binden. Es ist daher ein Zeichen von Mündigkeit, wenn Bürger, diejenigen die sie vertreten, bitten oder auffordern, Personen nicht in das höchste Richteramt zu wählen, deren Positionen sie für fragwürdig halten oder ablehnen. Dies skandalisieren dürfen zu glauben offenbart ein fatales Verständnis von Demokratie.
Hinzu kommt: Wenn es jemanden gäbe, der überhaupt keinen Grund besitzt, anderen Kampagnen vorzuwerfen, dann sind es SPD, Grüne und Linke. Was sie bei der Streichung des § 219a StGB (Werbeverbot für Abtreibungen) und der Errichtung von Bannmeilen um Abtreibungspraxen und Beratungsstellen abzogen, ist atemraubend. Die Palette reichte von konzertierten Aktionen über Framing bis zur gezielten Verbreitung von Fake News. Dabei trugen Abgeordnete, die im Ehrenamt führende Funktionen bei Pro Familia innehatten, auf beiden Schultern. Mitte Oktober 2024 präsentierten 26 Organisationen, angeführt von „Pro Familia“, einen Gesetzesentwurf, der vorgeburtliche Kindstötungen bis zur 22. Schwangerschaftswoche „rechtmäßig“ stellen, die Beratungspflicht streichen und die Kosten für Abtreibungen auf Verlangen der Solidargemeinschaft der Krankenkassen aufbürden wollte. Vier Wochen später brachten 236 Abgeordnete mit dem von der familienpolitischen Sprecherin der Grünen, Ulle Schauws, und der SPD-Rechtspolitikerin Carmen Wegge initiierten Gesetzesentwurf eine Light-Version dessen in den Bundestag ein, die Abtreibungen bis zum Ende der zwölften Woche für „rechtmäßig“ erklärt hätte. Eine Woche vor der Ersten Lesung forderten 73 Verbände und Vereine, darunter auch die 26, die zuvor die weitergehende Variante vorgelegt hatten, die Abgeordneten in einem „Verbändebrief“ auf, dem Gesetzesentwurf zu einer Mehrheit zu verhelfen. Die Unterzeichner reichten von International Planned Parenthood / European Network, Pro Familia und Doctors for Choice über den Deutschen Gewerkschaftsbund, den Deutschen Frauenrat und den Deutschen Juristenbund bis zum Humanistischen Verband der Giordano Bruno Stiftung und dem Institut für Weltanschauung.
2019 verlieh die den Grünen nahestehende Heinrich-Böll-Stiftung den „Anne-Klein-Frauenpreis“ an die wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibungen im November 2017 zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilte Abtreibungsärztin Kristina Hänel. Der Fall ging durch mehrere Instanzen. Am 19. Februar 2021 reichte Hänel Verfassungsbeschwerde ein. Als Prozessbevollmächtigte benannte sie den Rechtsanwalt Ali B. Norouzi, den Strafrechtler Reinhard Merkel und die Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf, die zuvor im Auftrag des Instituts für Weltanschauung ein Rechtsgutachten mit dem Titel „Der Fall Hänel“ verfasst hatte, sich aber „diffamiert“ sieht, wenn man sie als „ultralinke Aktivistin“ bezeichnet. Niemand, der von „Kampagne“ oder gar „linkem Mob“ sprach.
All das zeigt: Die Strategie der politischen Linken, andere Positionen einfach als „rechts“ oder gar „rechtsextrem“ zu labeln und zu diffamieren, statt sich inhaltlich mit ihnen auseinanderzusetzen, geht nicht mehr auf. Die bürgerliche Presse ist erstarkt, die Deutungshegemonie der Linken passé. Konflikte werden, wie es sich in einer „offenen Gesellschaft“ geziemt, wieder „coram publico“ ausgetragen. Argumente zählen wieder. Das mag für manche gewöhnungsbedürftig sein, ist aber eine positive Entwicklung.




ALfA e.V.

