Die Furcht vor Gebet und Opfer
Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung Schutzzonen um Abtreibungskliniken und Beratungsstellen errichten. Lebensrechtler halten den Ampel-Gesetzesentwurf für verfassungsrechtlich bedenklich oder gar für verfassungswidrig. Ein Grund: In allen bisherigen Verfahren haben die Gerichte in Deutschland zugunsten der Lebensrechtler entschieden.
Von Stefan Rehder
Töten lässt sich am besten ungestört. Vermutlich deshalb will die Bundesregierung Lebensrechtlern künftig untersagen, »in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich der Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen in einer für die Schwangeren wahrnehmbaren Weise, die geeignet ist, den Zugang zu den Einrichtungen durch die Schwangeren zu beeinträchtigen, der Schwangeren das Betreten der Einrichtung durch das Bereiten eines Hindernisses absichtlich zu erschweren «. Was im formvollendeten Amtsdeutsch beinah banal klingt, ist
der Kern des Entwurfs der Bundesregierung eines »Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes «. Mit ihm will die Ampelregierung den »Gebetswachen«, die Lebensrechtler auch in Deutschland seit einigen Jahren vor einer Handvoll Abtreibungspraxen und SchwangeMit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung Schutzzonen um Abtreibungspraxen und Schwangerenkonfliktberatungsstellen nach US amerikanischem Vorbild zwei Mal im Jahr für die Dauer von 40 Tagen organisieren, den Garaus machen. In diesem Jahr kann »40 Days for Life« auf eine 20 Jahre währende Erfolgsgeschichte zurückblicken. 2004 veranstaltete die von dem Katholiken Shawn Carney und seiner Frau Marilisa mitbegründete »Coalition for Life«, die sich später in »40 Days for Life« umbenannte, in Bryan, einer im USBundesstaat die erste 40-tägige Gebetswache vor einer Klinik des Abtreibungsanbieters »Planned Parenthood« (PP). Mittels Gebet und Fasten sollte die Klinik zur Aufgabe ihres todbringenden Geschäfts bewogen werden. Was auch gelang.