Koalitionsvertrag unter der Lupe
LebensForum 154 (II/2025)
Von Cornelia Kaminski
Unter dem Motto „Mehr Fortschritt wagen“ war die Ampelkoalition 2021 gestartet. Schon ein erster Blick in den Koalitionsvertrag hatte deutlich gemacht, dass für das Menschenrecht auf Leben alles andere als Fortschritte zu erwarten waren. Das Menschenbild der „Fortschrittskoalition“ schloss den vorgeburtlichen Menschen vollständig aus.
Maßgeblich daran beteiligt war die SPD – auch wenn bei etlichen lebensfeindlichen Vorhaben die Grünenpolitikerin Lisa Paus federführend war. Es lohnt sich daher, den nun vorliegenden Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD unter die Lupe zu nehmen und zu analysieren, ob es den C-Parteien gelungen ist, lebensfreundliche Akzente zu setzen.
Wer den Koalitionsvertrag nach dem Stichwort „Leben“ durchsucht, wird auf Sätze stoßen wie: „Das Leben in Deutschland ist komplizierter, teurer und anstrengender geworden.“ Oder: „Wir arbeiten dafür, das Leben in Deutschland einfacher, bezahlbarer und gerechter zu machen.“ Das Menschenrecht auf Leben findet keine Erwähnung, stattdessen wird das Leben als schwierig, ungerecht, anstrengend, kompliziert und teuer beschrieben. Eine positive Botschaft – das Leben ist erst einmal schön und ein großartiges Geschenk, und nicht problembeladen – hätte den Menschen in diesem Land, die in Dauerkatastrophenstimmung gehalten werden, gutgetan.
In ihrem Grundsatzprogramm bekennt die CDU sich klar zur Menschenwürde jedes Menschen: „Grundlage christdemokratischer Politik ist das christliche Verständnis vom Menschen. Im Zentrum steht die unantastbare Würde des Menschen in jeder Phase seiner Entwicklung. Jeder Mensch ist als von Gott geschaffenes Wesen einzigartig, unverfügbar und soll frei und selbstbestimmt leben. Dieses Menschenbild leitet unser politisches Handeln.“
Im Koalitionsvertrag ist von dieser Aussage nur noch ein Anklang übriggeblieben, wenn es heißt:
„Wir wollen Frauen, die ungewollt schwanger werden, in dieser sensiblen Lage umfassend unterstützen, um das ungeborene Leben bestmöglich zu schützen.“ Allerdings: Dass in einem Koalitionsvertrag überhaupt vom ungeborenen Leben die Rede ist, ist ein Novum und sollte anerkennend zur Kenntnis genommen werden. Der Forderung der SPD, eine Reform des § 218 StGB in den Koalitionsvertrag aufzunehmen, haben CDU und CSU damit nicht nachgegeben. Einfach ist das angesichts des enormen Drucks, der zuletzt von den SPD Frauen ausgeübt wurde, sicher nicht gewesen. Dafür wurde jedoch ein hoher Preis gezahlt. Unter der Überschrift „Zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen“ heißt es auf Seite 102: „Für Frauen in Konfliktsituationen wollen wir den Zugang zu medizinisch sicherer und wohnortnaher Versorgung ermöglichen.“ Zur Geburtshilfe heißt es jedoch auf S. 111: „Zugang zur Grundversorgung, insbesondere in der Gynäkologie, Geburtshilfe und Hebammenversorgung sichern wir flächendeckend.“ Eine Frau, die innerhalb der ersten zwölf Wochen ihrer Schwangerschaft die Tötung ihres ungeborenen Kindes vornehmen lassen möchte, soll dies also bequem in Wohnortnähe tun können, einer Hochschwangeren mit Geburtswehen wird jedoch lediglich zugesichert, es werde „flächendeckend“ Kreissäle geben – eine lebensfreundliche Politik sieht anders aus.
Weiter heißt es: „Wir erweitern dabei die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus.“ Die derzeit geltende Regelung sieht vor, dass Frauen mit geringem Einkommen oder wenn sie Sozialleistungen beziehen, die Kosten für Abtreibungen nach der Beratungsregelung aus dem Sozialhaushalt der Länder erstattet bekommen. Organisiert wird dies über die Krankenkassen, die im Auftrag des Staates zahlt, und zwar nicht aus der Krankenversicherung, sondern aus dem Sozialbudget. Die Bedürftigkeit muss nicht nachgewiesen werden, so dass ein Großteil der Abtreibungen bereits heute auf diese Weise finanziert werden. Diese Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass bei Abtreibungen ein Mensch getötet wird, und Straftaten prinzipiell nicht von der Gemeinschaft der Versicherten bezahlt werden müssen. Sollte also nun die Koalition anstreben, Abreibungen zur Kassenleistung zu machen, hätte dies zur Folge, dass Abtreibungen zu einer Gesundheitsdienstleistung werden – ungeachtet der Tatsache, dass sie nicht heilen, sondern einen unschuldigen Menschen töten. Ist der Schritt zur Abtreibung auf Krankenschein erst einmal gemacht, wäre dies nach der Streichung des Werbeverbots für Abtreibung durch die Ampelkoalition eine erneute Verwässerung des Schutzkonzeptes für das Leben ungeborener Menschen.
Die ideologische Handschrift der Abtreibungsbefürworter in den Reihen der SPD ist auch an anderen Stellen zu erkennen. „Wir setzen auf die Förderung von
Mädchen und Frauen, insbesondere durch die Förderung des Rechts auf sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte,“ heißt es etwa im Kapitel zur Entwicklungspolitik (S. 133) unter der Überschrift „Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung“. Offensichtlich war den Verhandlern von CDU/CSU nicht klar, dass mit dem Begriff „sexuelle und reproduktive Rechte“ ein uneingeschränkter Zugang zu Abtreibungen gemeint ist. Die finanzielle Förderung von Abtreibungsorganisationen und -einrichtungen vor allem auf dem afrikanischen Kontinent ist fester Bestandteil der meisten westlichen Entwicklungshilfeprogramme. Nachdem die USA angekündigt hatten, sich aus dieser Finanzierung zurückzuziehen, sollte nicht ausgerechnet eine CDU-geführte Bundesregierung in die Bresche springen. Dass sie auf diesem Auge jedoch blind ist, hatte sich bereits im Skandal um die CDU Politikerin Maria Flachsbarth, ihren Einsatz für die Organisation „She Decides“ und die finanzielle Unterstützung derselben durch die damalige (ebenfalls CDU-geführte) Bundesregierung gezeigt. „Unsere Entwicklungspolitik ist zugleich werte- und interessengeleitet. Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte gehen einher mit unseren außen-, sicherheits- und wirtschaftspolitischen Interessen. (…) Wir wollen, dass Deutschland und Europa gute Beziehungen zu den Ländern des Globalen Südens haben.“ So heißt es auf S. 132 des Koalitionsvertrags. Folgerichtig wäre daher, die Repräsentanten des Globalen Südens nach ihrer Meinung zu fragen, statt ihnen erneut unter dem Deckmantel „sexueller und reproduktiver Rechte“ Finanzmittel zur Ausweitung von Abtreibungsangeboten anzubieten. Gute Beziehungen setzen voraus, dass die jeweiligen Bevölkerungen der Länder und ihre Haltungen respektiert werden. Im Bezug auf Abtreibungen ist die Lage klar: Die Menschen Afrikas lehnen weitestgehend Abtreibungen ab – wie eine Umfrage des Phew Research Centers zeigt, halten z.B. 91 % aller Menschen in Nigeria Abtreibungen für moralisch inakzeptabel.
Es bleibt zu hoffen, dass mit dem Versprechen, die medizinische Weiterbildung im Bezug auf Abtreibungen zu verbessern (S. 102), auch die psychischen Folgen sowie die Risiken bei chemischer Abtreibung in den Blick genommen werden. Vor allem letztere sind nicht zu unterschätzen und dürfen nicht länger aus ideologischen Gründen heruntergespielt werden. In Zeiten knapper Ressourcen im Gesundheitswesen gilt es eben auch, riskante und nebenwirkungsreiche Behandlungsmethoden, die ohnehin nicht der Wiederherstellung von Gesundheit dienen, zu hinterfragen. Zu befürchten ist jedoch, dass ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Etablierung von vorgeburtlichen Kindstötungen als normale medizinische Leistung gemacht werden soll. Wer „das ungeborene Leben bestmöglich schützen“ will, muss in Regierungsverantwortung dafür sorgen, dass genau dieser Schritt nicht erfolgt.
Eine Möglichkeit, dies zu tun, böte sich an im Bereich pränataler Diagnostik. Zu Menschen mit Behinderungen heißt es im Koalitionsvertrag: „Wir setzen uns für eine inklusive Gesellschaft im … ein, in der Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe verwirklichen können.“ Was zunächst gut klingt, ist jedoch deutlich zu wenig ausbuchstabiert. Der Begriff „Teilhabe“ bezieht sich ausschließlich auf geborene Menschen, „Lebensrecht“ oder „Menschenwürde“ hingegen hätte sich auch auf Ungeborene beziehen können. Die brennenden Sorgen bezüglich der pränatalen Selektion durch non-invasive pränatale Testverfahren (NIPT) hatte im letzten Bundestag ein interfraktioneller Antrag formuliert, der auf Grund dessen vorzeitiger Auflösung nicht mehr verhandelt wurde. Nach der Einigung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist der NIPT seit Juli 2022 eine Kassenleistung, sofern die Schwangere zusammen mit dem Gynäkologen zu dem Schluss kommt, dass der Test notwendig ist. Jedoch regelt der G-BA weder in den Mutterschaftsrichtlinien (MuRL) noch in der „Versicherteninformation Bluttest auf Trisomien/Der nicht invasive Pränataltest (NIPT) auf Trisomie 13, 18 und 21“ ausreichend klar, wann dieser Bluttest zur Anwendung kommen sollte. Im Durchschnitt kam der Test zwischen Juni 2022 und Juli 2023 ca. 63.000 Mal bei ca. 160.000 Geburten pro Quartal zum Einsatz. Das ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass er nicht nur in begründeten Einzelfällen angewandt wird, sondern doch zur Routineuntersuchung in der Schwangerschaft geworden ist. Der interfraktionelle Antrag, die Folgen der Kassenzulassung der NIPT systematisch auszuwerten, hätte in den Koalitionsvertrag Eingang finden müssen – das ist nicht geschehen. Zumindest hätte das Vorhaben formuliert werden müssen, Beratungs- Hilfs- und Informationsangebote für Eltern, die ein Kind mit Behinderungen erwarten, auszubauen.
Erstaunlicherweise beinhaltet der Koalitionsvertrag keine Passage zum assistierten Suizid. Nach dem fatalen Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 gibt es kein Gesetz, das diesen auf irgendeine Weise regelt. So gesehen hat Deutschland diesbezüglich die liberalste Rechtsprechung der Welt. Wie schwierig es ist, ein passendes Gesetz zu erlassen, hat das Scheitern entsprechender Vorhaben im Jahr 2023 gezeigt. Die Zahlen deuten allerdings darauf hin, dass Handlungsbedarf besteht: Die Anzahl der assistierten Suizide in Deutschland ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Waren es 2021 noch ca. 346 Fälle, so hat sich diese Zahl 2024 bereits auf ca. 1200 Fälle nahezu vervierfacht – zumindest, wenn man den Angaben der drei größten Sterbehilfeorganisationen in Deutschland (Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), Dignitas Deutschland und Sterbehilfe Deutschland) glauben schenken möchte. Auch angesichts der dramatischen Schieflage in den Sozialversicherungssystemen ist die Frage zu stellen, wie lange die jetzige Regelung noch ausreicht, um alte, schwache oder kranke Menschen davor zu bewahren, dem Kostendruck stand zu halten. „Dann müssen die Patienten mit weniger Leistung zufrieden sein, und wir müssen insgesamt überlegen, ob diese Zählebigkeit anhalten kann, oder ob wir das sozialverträgliche Frühableben fördern müssen“ – mit diesem Satz hatte sich schon vor fast dreißig Jahren der im letzten Jahr verstorbene ehemalige Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Karsten Vilmar, unbeliebt gemacht. Seine finstere Feststellung ist jedoch angesichts der Tatsache, dass seither nichts weiter unternommen wurde, um das Krankenversicherungssystem angesichts der demographischen Krise zukunftsfähig zu machen, von unheimlicher Aktualität.
Erfreulich ist das Vorhaben des Koalitionsvertrags, das Suizidpräventionsgesetz auf den Weg zu bringen. Hier besteht enormer Handlungsbedarf, vor allem angesichts der zuletzt deutlich gestiegenen Suizidzahlen. Allerdings ist auch klar, dass ein Gesetz allein nicht hilft. Es müsste sich bei den Verantwortlichen die Erkenntnis durchsetzen, dass jeder Euro, der in die Suizidprävention gesteckt wird, eine Investition in eine menschenwürdigere Gesellschaft ist, und wie jede andere Prävention auch an anderer Stelle hilft, Kosten zu senken.
Ein weiteres Vorhaben, das der alte Bundestag nicht mehr auf den Weg bringen konnte, war eine Änderung im Verfahren zur Organspende. Hier hatte ein interfraktioneller Antrag für die Einführung der Widerspruchslösung sorgen wollen, die bereits einmal mit deutlicher Mehrheit vom Bundestag abgelehnt worden war (2021). Allerdings ist die Widerspruchsregelung verfassungsrechtlich bedenklich: Schweigen kann nicht einfach als Zustimmung gedeutet werden. Und: Das wichtigste Rechtfertigungsargument für die Widerspruchslösung ist die erhoffte deutliche Zunahme der Organspendenzahlen. Diese Hoffnung ist jedoch empirisch nicht belegt. Im Gegenteil: Es gibt Anlass zur Sorge, dass die Zahl der Lebendorganspenden parallel zurückgehen wird. Die mangelhafte Meldebereitschaft der Krankenhäuser ist das Hauptproblem. Lösungsversuche müssten hier ansetzen, so forderte etwa die Medizinethikerin Claudia Wiesemann bei der entsprechenden Anhörung im Bundestag. Nun heißt es im Koalitionsvertrag: „Wir wollen die Zahl von Organ- und Gewebespenden deutlich erhöhen und dafür die Voraussetzungen verbessern. Aufklärung und Bereitschaft sollen gefördert werden“ (S. 112). Es bleibt zu hoffen, dass diesmal erfolgversprechende Ansätze gewählt werden, statt mit einem erneuten Antrag zur Widerspruchslösung weiter Nebelkerzen zu zünden.
Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD lässt aus Perspektive des Lebensrechts sicher einige Wünsche offen. Verglichen mit dem Koalitionsvertrag der sogenannten „Ampel“ ist er jedoch tatsächlich ein Fortschritt. Es liegt nun an den beiden christlichen Parteien, selbstbewusst und gut informiert Politik im Sinne aller Menschen – auch der Ungeborenen, Alten und Kranken – zu machen. Sie haben hierfür nicht nur das Votum der eigenen Wählerschaft, sondern auch all derer in Deutschland, die aus Enttäuschung über die bisherige christdemokratische Politik in Sachen Lebensrecht eine Alternative gewählt haben.







