Unannehmbare Empfehlungen
Aus die Paus oder der fehlende Wille, alle relevanten Fakten anzuerkennen: Warum die »Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin« statt bei guter Wissenschaft bei schlechter Metaphysik gelandet ist. Eine Analyse.
Von Stefan Rehder
In Deutschland sind Abtreibungen ohne Indikation prinzipiell rechtswidrig. Ärzte können sie jedoch bereits jetzt auf Verlangen von Schwangeren straffrei vornehmen, sofern diese nachweisen können, dass sie sich zuvor in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle haben beraten lassen und eine dreitägige Bedenkzeit einhalten. Geht es nach der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin, soll sich das ändern. In ihrem von vielen mit Spannung erwarteten Abschlussbericht schlägt die Arbeitsgruppe 1 der Kommission vor, der Gesetzgeber solle vorgeburtliche Kindstötungen in der Frühphase einer Schwangerschaft (bis zur 12. Woche ab Empfängnis) »rechtmäßig« stellen. Nach Ansicht der Kommission habe der Gesetzgeber darüber hinaus einen »weiten Gestaltungsspielraum «, die Tötung eines unschuldigen und wehrlosen Menschen im Mutterleib auch im weiteren Verlauf der Schwangerschaft zu erlauben. An der Strafbarkeit einer vorgeburtlichen Kindstötung müsse grundsätzlich erst ab der 22. Schwangerschaftswoche festgehalten werden. Also erst, wenn das
ungeborene Kind auch außerhalb des Mutterleibes überlebensfähig ist.