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Niederlage für die internationale Abtreibungslobby

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Die internationale Abtreibungslobby hat soeben vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in der Entscheidung B.B. gegen Polen eine schwere Niederlage erlitten. Bei diesem Gerichtsfall stand der EuGH den wichtigsten Vertretern der Abtreibungslobby gegenüber: dem Center for Reproductive Rights, der Federation for Woman and Family Planning und der Helsinki Foundation for Human Rights. Diese Abtreibungslobby attackierte die Rechtslage in Polen, die den Zugang zur Abtreibung ebenso einschränkt wie sie das Recht auf Verweigerung aus Gewissensgründen schützt. Im Jahr 2014 hatte sich ein Arzt 2014 geweigert, eine Spätabtreibung bei einer Frau vorzunehmen, die im dritten Schwangerschaftsdrittel war. Zu diesem Zeitpunkt (ab der 24. Woche) ist das Kind außerhalb des Mutterleibs überlebensfähig. Die Frau wollte eine Abtreibung, weil bei dem Kind eine Behinderung diagnostiziert worden war. Dies ist ein Fall von „strategischer Prozessführung“, der fabriziert wurde und das Leiden einer Frau instrumentalisiert hat.  Sie verlangte eine Entschädigung dafür, dass sie gezwungen wurde, ein behindertes Kind zur Welt zu bringen.

Trotz der Macht und der Bemühungen dieser Lobbys hat sich die juristische Argumentation des ECLJ (European Center for Law and Justice) und der polnischen Regierung, die in § 41 der Entscheidung des Gerichtshofs zusammengefasst ist, durchgesetzt. Der ECLJ hatte nachweisen können, dass die Beschwerdeführerin gar nicht mehr den Status eines „Opfers“ hatte, der notwendig ist um überhaupt vor dem EGMR zu klagen, da sie bereits eine gütliche Einigung mit dem betreffenden Krankenhaus erzielt und eine erhebliche Entschädigung erhalten hatte. Folglich erklärte der EGMR die Beschwerde einstimmig für unzulässig. Diese Entscheidung war notwendig.

Als Anlage zu seinen schriftlichen Ausführungen hatte der EGMR dem Gerichtshof auch die ausschließliche Zeugenaussage des betreffenden Arztes in englischer Sprache vorgelegt. Die Entscheidung beendet für diesen Arzt eine jahrelange Phase der Leidens und der Demütigung – er hatte nichts anderes getan, als von seinem Recht auf Gewissensfreiheit Gebrauch zu machen und sich zu weigern, ein ungeborenes Kind zu töten.

An diesem Fall zeigt sich das wahre Gesicht der Abtreibungslobby

Die Abtreibungslobby hat mit diesem Fall ihr wahres Gesicht gezeigt, vor allem ihre eugenischen Überzeugungen. Der erste Anwalt der Klägerin musste ersetzt werden, nachdem er wegen organisierter Kriminalität im Zusammenhang mit der Erpressung von 248 Behinderten verurteilt worden war. Der neue Anwalt stellte den Schriftsatz des ECLJ in Frage und warf dessen Anwälten vor, „extremistische religiöse Argumente“ vorzubringen. Um auch öffentlich Druck aufzubauen, brachte diese Lobby die Klägerin dazu, ihr Kind in den Medien als „Monster“ zu bezeichnen und ihren Arzt verbal zu attackieren. Dieser wurde von der polnischen Linken öffentlich als „Inkarnation Satans“, als „Besessener“, als „Degenerierter“ und als „Mensch ohne Gewissen“ bezeichnet. Wegen dieses Falles verlor er seinen Posten als Krankenhausdirektor. Im Jahr 2020 schließlich erklärte das polnische Verfassungsgericht, die eugenische Abtreibung sei ein Verstoß die in der Verfassung garantierte Menschenwürde.

 

21. November 2022
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